Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1971 - III ZR 38/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG; § 51 PrEnteigG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1972, 1918
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 20.12.1971 - III ZR 38/68
Auch nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats heraus gearbeitet worden sind, kann der von einer Maßnahme von hoher Hand Betroffene dann, wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme nach den einschlägigen Vorschriften nicht gegeben waren, zu mindest die Ansprüche geltend machen, die ihm bei Zulässigkeit der Maßnahme nach dem Gesetz erwachsen sein würden (BGHZ 13, 395; 23, 157, 171 u.a.). - BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Auszug aus BGH, 20.12.1971 - III ZR 38/68
Auch nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats heraus gearbeitet worden sind, kann der von einer Maßnahme von hoher Hand Betroffene dann, wenn die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme nach den einschlägigen Vorschriften nicht gegeben waren, zu mindest die Ansprüche geltend machen, die ihm bei Zulässigkeit der Maßnahme nach dem Gesetz erwachsen sein würden (BGHZ 13, 395; 23, 157, 171 u.a.). - OLG Bremen, 11.02.1970 - UB 13/68
Auszug aus BGH, 20.12.1971 - III ZR 38/68
Eine andere Auffassung würde sich mit Art. 14 GG nicht vereinbaren lassen, der das Eigentum umfassend schützt und - wie sich aus seinem Abs. 3 eindeutig ergibt - entschädigungslosen Eigentumsentzug grundsätzlich nicht zulässt (vgl. dazu auch OLG Bremen in OLGZ 1970, 466, 470/1).
- BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94
Bewertung einer Privatstraße
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist bei Entzug von Sacheigentum dem Eigentümer eine Entschädigung selbst dann zu leisten, wenn der entzogenen Sache in seiner Hand ein besonderer wirtschaftlicher Wert nicht zukommt; eine andere Auffassung würde sich mit Art. 14 GG nicht vereinbaren lassen, der das Eigentum umfassend schützt und entschädigungslosen Eigentumsentzug grundsätzlich nicht zuläßt (Senatsurteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 38/68 - WM 1972, 397). - BGH, 02.02.1984 - III ZR 170/82
Rechte des Grundstückspächters bei unberechtigter Entnahme von Sand und Kies
Der Bemessung der Entschädigung kann nicht der Sachwert zugrunde gelegt werden, den der abgebaute und beim Autobahnbau verwendete Kies und Sand hatte (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 38/68 - LM GG Art. 14 Ca Nr. 17); denn der Pächter ist nie Eigentümer dieser Bodenbestandteile gewesen. - BGH, 28.02.1974 - III ZR 177/71
Enteignungsentschädigung für ein Erbbaurecht - Erbbaurecht zugunsten eines …
Der Senat hat diese Frage für die Entziehung wirtschaftlich wertloser Sachgüter im Wege der Enteignung in seinem Urteil vom 20. Dezember 1971 - III ZR 38/68 (LM GG Art. 14 Ca Nr. 17 = MDR 1972, 399) bejaht.
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