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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,7108
BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63 (https://dejure.org/1964,7108)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1964 - III ZR 4/63 (https://dejure.org/1964,7108)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1964 - III ZR 4/63 (https://dejure.org/1964,7108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.02.1913 - IV 527/12

    Erbschaftsbesitz

    Auszug aus BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63
    Die Auskunftspflicht ist nicht bedingt durch die Namhaftmachung bestimmter vermißter Nachlaßsachen, und sie umfaßt auch solche Gegenstände, die vor dem Tode des Erblassers etwa beiseite geschafft worden sind mit Ausnahme derjenigen, die schon zu Lebzeiten des Erblassers auch rechtlich aus dessen Vermögen ausgeschieden sind, wie z.B. durch rechtlich einwandfreie und wirksame Schenkungen an den Hausgenossen (…vgl. hierzu BGB RGRK 11. Aufl. § 2028 Anm. 1-4;… Planck BGB 4. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4; RGZ 73, 369, 371; 81, 293, 296; 84, 204, 206 BGHZ 18, 67, 70).
  • RG, 19.02.1914 - IV 498/13

    Pflichtteilsergänzung; Auskunftpflicht

    Auszug aus BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63
    Die Auskunftspflicht ist nicht bedingt durch die Namhaftmachung bestimmter vermißter Nachlaßsachen, und sie umfaßt auch solche Gegenstände, die vor dem Tode des Erblassers etwa beiseite geschafft worden sind mit Ausnahme derjenigen, die schon zu Lebzeiten des Erblassers auch rechtlich aus dessen Vermögen ausgeschieden sind, wie z.B. durch rechtlich einwandfreie und wirksame Schenkungen an den Hausgenossen (…vgl. hierzu BGB RGRK 11. Aufl. § 2028 Anm. 1-4;… Planck BGB 4. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4; RGZ 73, 369, 371; 81, 293, 296; 84, 204, 206 BGHZ 18, 67, 70).
  • RG, 07.03.1910 - IV 113/09

    Pflichtteilsergänzung.; Auskunftspflicht.

    Auszug aus BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63
    Die Auskunftspflicht ist nicht bedingt durch die Namhaftmachung bestimmter vermißter Nachlaßsachen, und sie umfaßt auch solche Gegenstände, die vor dem Tode des Erblassers etwa beiseite geschafft worden sind mit Ausnahme derjenigen, die schon zu Lebzeiten des Erblassers auch rechtlich aus dessen Vermögen ausgeschieden sind, wie z.B. durch rechtlich einwandfreie und wirksame Schenkungen an den Hausgenossen (…vgl. hierzu BGB RGRK 11. Aufl. § 2028 Anm. 1-4;… Planck BGB 4. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 2028 Anm. 1 + 4; RGZ 73, 369, 371; 81, 293, 296; 84, 204, 206 BGHZ 18, 67, 70).
  • BGH, 24.03.1960 - VII ZR 207/59

    AA des VH, Streitwert, Kundenschutz, Kündigung, Auslegung, Auskunftsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 02.07.1964 - III ZR 4/63
    Jedoch läßt sich der Wert eines solchen vorbereitenden Anspruchs - übrigens ebenso wie auch ein Auskunftsanspruch (vgl. hierzu BGH in NJW 1960 S. 1252 Nr. 8), von dem aber der Anspruch auf Ableistung des Offenbsrungseides wesentlich verschieden ist - nicht allgemein und für jeden Fall nur in einem bestimmten Prozentsatz des Wertes des möglichen Herausgabeanspruchs festsetzen.
  • OLG Rostock, 03.04.2013 - 3 U 109/12

    Zulässigkeit der Berufung: Bemessung des Gegenstandswertes eines in der zweiten …

    Rn. 16 Weitgehende Einigkeit besteht allerdings insofern, als zu berücksichtigen ist, dass bereits auf gerichtliche Verurteilung hin in der ersten Stufe eine Auskunft des Beklagten vorliegt und daher das Interesse des Klägers nur darauf gerichtet sein kann, durch den Druck zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die damit verbundene Strafandrohung den Beklagten zur Offenbarung weiterer Vermögenswerte zu veranlassen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.06.1991, III ZB 16/91, zitiert nach Juris; Beschl. v. 02.07.1964, III ZR 4/63, KostRspr. § 3 ZPO, Nr. 11;… OLG Bremen, Urt. v. 17.02.2000, 2 U 101/99, OLGR Bremen 2000, 162;… Anders/Gehle, Streitwertlexikon, 3. Aufl., "Stufenklage", Rn. 5;… Schneider/Onderka, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 1876).
  • LG München I, 12.06.2024 - 20 S 8003/23

    Beschwer bei eidesstattlicher Versicherung nach DSGVO-Auskunft

    Rn. 24 Dabei geht die Kammer zunächst davon aus, dass der Wert des Antrags auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt in der Regel geringer anzusetzen ist als der Wert der Auskunftsklage (…siehe Bacher: in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 51. Auflage, § 254 ZPO, Rdnr. 32.2.: Einige Gerichte ziehen dazu einen Bruchteil des Wertes des Auskunftsantrages heran (OLG Bamberg, BeckRS 1995, 31147416; OLG Köln Rpfleger 1977, 115; OLG Stuttgart BeckRS 2008, 21966), andere Gerichte einen Bruchteil des Wertes der Mehrleistungen, die sich der Gläubiger von der Abgabe der Versicherung an Eides Statt verspricht (OLG Rostock NJW-RR 2013, 1015;… OLG Bremen 2000, 16566 Rn. 7; vgl. BGH BeckRS 1964, 31183470) (siehe Bacher: in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 51. Auflage, § 254 ZPO, Rdnr. 32.2.).
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