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| BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 138
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
4o Mangels tatsächlicher Feststellungen kann das Revisionsgericht auch nicht prüfen, ob ein Anspruch der Klägerin etwa deshalb entfällt, weil die Klägerin das Kupfer infolge der von der jugoslawischen Regierung durchgeführten Restitution oder wegen der Bewirtschaftungen Bestimmungen auch dann nicht erhalten hätte, wenn das BLVw von der Re.chtsbeständigkei t des Anspruchs der Klägerin ausgegangen wäre (vglo EGB-RGRK vor § 249 Anm. 42; BGHZ 10, 6; 20, 275 = LM Kr. 8 zu § 249 BGB (Bb) mit Anmerkung, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.04.1956 - III ZR 26/55
Hypothetischer Ursachenzusammenhang
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
4o Mangels tatsächlicher Feststellungen kann das Revisionsgericht auch nicht prüfen, ob ein Anspruch der Klägerin etwa deshalb entfällt, weil die Klägerin das Kupfer infolge der von der jugoslawischen Regierung durchgeführten Restitution oder wegen der Bewirtschaftungen Bestimmungen auch dann nicht erhalten hätte, wenn das BLVw von der Re.chtsbeständigkei t des Anspruchs der Klägerin ausgegangen wäre (vglo EGB-RGRK vor § 249 Anm. 42; BGHZ 10, 6; 20, 275 = LM Kr. 8 zu § 249 BGB (Bb) mit Anmerkung, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, (RGZ 156, 385, 390 BGH IV ZR 104/51 vom 31. Januar 1952 = NJW 1952, 469; siehe auch DRiZ 1955, 263), bedarf die Verlängerungsverfügung zu ihrer Wirksamkeit nicht der förmlichen Zustellung und wird existent in dem Augenblick, in dem sie aus dem Bereich der Behörde heraus in die Außenwelt tritt.
- BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60
Dienstaufsicht über Notare
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Ferner können sogar aus einer grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse begründeten allgemeinen Amtspflichten gegenüber Einzelnen erwachsen; der erkennende Senat hat dazu in BGHZ 35, 44 Z 49/507 eine große Anzahl von Beispielen aus seiner Rechtsprechur aufgezählt. - BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50
Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Ber Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist richtig; denn die Vermögenskontrolle dient nicht dem Schutze Dritter (Allgemein: BGHZ 1, 388, 394; BGH .111 ZE 204/52 vom 30. April 1953 = IM Nr. 5 zu § 839 (Eg) BGB;' BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 4P mit weiteren Nachweisen; Erman BGB aaO Anm. 3 b cc; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 15. Bearbeitung S. 972; Esser, Schuldrecht 2. Aufl. S. 893; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts 3« Aufl. B d . - BGH, 21.04.1955 - III ZR 203/53
Überwachung eines Treuhänders
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Das ist allgemein anerkannt (BGHZ 17, 140; BGH III ZR 65/55 vom 29o Oktober 1956 = LM Nr" 36 zu Art. 34 GG mit weiteren Nachweisen; BayObLG 1955, 25, 33)«" Bas Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf die zuletzt angeführte Entscheidung davon aus, daß die dem BLVw bei der Ausübung der Vermögenskontrolle obliegende Amtspflicht ihrem Zweck nach nicht dazu bestimmt gewesen sei, auch den Interessen eines Gläubigers zu dienen, der ' ; lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Treuhänder hatte. - BGH, 20.02.1958 - III ZR 175/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
1 BGB gehemmt, wie der Senat in seinem Urteil III ZR 175/56 vom 20. Februar 1958 (= LM Nr. 3 zu § 202 BGB) dar gelegt hat. - BGH, 29.10.1956 - III ZR 65/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Das ist allgemein anerkannt (BGHZ 17, 140; BGH III ZR 65/55 vom 29o Oktober 1956 = LM Nr" 36 zu Art. 34 GG mit weiteren Nachweisen; BayObLG 1955, 25, 33)«" Bas Berufungsgericht geht unter Bezugnahme auf die zuletzt angeführte Entscheidung davon aus, daß die dem BLVw bei der Ausübung der Vermögenskontrolle obliegende Amtspflicht ihrem Zweck nach nicht dazu bestimmt gewesen sei, auch den Interessen eines Gläubigers zu dienen, der ' ; lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Treuhänder hatte. - RG, 18.06.1937 - II 34/37
Bedarf der förmlichen Zustellung die Verfügung des Vorsitzenden, wodurch die …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, (RGZ 156, 385, 390 BGH IV ZR 104/51 vom 31. Januar 1952 = NJW 1952, 469; siehe auch DRiZ 1955, 263), bedarf die Verlängerungsverfügung zu ihrer Wirksamkeit nicht der förmlichen Zustellung und wird existent in dem Augenblick, in dem sie aus dem Bereich der Behörde heraus in die Außenwelt tritt. - BGH, 27.06.1956 - IV ZR 6/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 45/61
Der Nichtigkeit nach dieser Bestimmung steht nicht entgegen, wenn das Geschäft, vor der Besetzung des Orts seines Abschlusses durch die Alliierten geschlossen worden ist (BGH IV ZR 6/56 vom 27v Juni 1956 = WM 1956, 1379;… Döllc-Zweigert aaO Anm. 234 a.E;… Geiger aaO S. 106); dabei setzte die Umgehungsabsicht nicht die volle Kenntnis / f.
- BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81
Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs - …
Fahrend aber der Bundesgerichtshof es zur Wirksamkeit der Fristverlängerung genügen ließ, daß die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden vor Fristablauf "aus dem Bereich der Behörde heraus in die Außenwelt" gelangte (BGHZ 4, 389, 399), also etwa zur Post gegeben wurde (BGH Urt. vom 12. Juli 1962 - III ZR 45/61 - insoweit in VersR 1963, 138 nicht abgedruckt; Beschl. vom 28. November 1973 - VIII ZB 23/73 = VersR 1974, 365; vgl. auch BGH NJW 1968, 49, 50 [BGH 02.10.1967 - III ZB 24/67]; Arndt, DRiZ 1955, 263 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts), stellte das Bundesarbeitsgericht an die Wirksamkeit der Verfügung strengere Anforderungen. - BGH, 31.05.1965 - III ZR 108/64
Nichtigkeit eines Vertrages wegen der Entziehung von Reichsvermögen vor dem …
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf das in dieser Sache ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1962 - III ZR 45/61 - verwiesen.
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