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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,915
BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03 (https://dejure.org/2003,915)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - III ZR 5/03 (https://dejure.org/2003,915)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - III ZR 5/03 (https://dejure.org/2003,915)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Provisionsanspruch für Verwalter!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklerin darf nicht Wohnungsverwalterin sein - Dieser Grundsatz gilt auch für ihre Angestellten

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wohnungsvermittler, Verlust des Provisionsanspruchs, Anspruch auf Provision, Untergang, Wohnungsverwaltung

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Makeln und verwalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Maklerprovision, wenn der Gehilfe des Maklers selbst auch Verwalter ist - BGH zur Maklerprovision

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Provisionspflicht bei Verwaltung der Wohnung durch einen Angestellten des Wohnungsvermittlers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Provision, wenn der Gehilfe des Maklers die vermittelte Wohnung verwaltet! (IBR 2003, 700)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 286
  • MDR 2003, 1346
  • NZM 2003, 985
  • ZMR 2003, 935
  • VersR 2004, 330
  • WM 2004, 1096
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03
    Wie der Senat (Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 m.w.N.) bereits ausgeführt hat, bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus mißbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben.
  • LG Paderborn, 15.06.2000 - 1 S 57/00

    Maklervertrag und Maklerprovision; mit dem Makler-Leitbild unvereinbare Tätigkeit …

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03
    Die von Frau Sch. übernommenen Tätigkeiten erstreckten sich auch über einen längeren Zeitraum und hatten einen solchen Umfang, daß weder von einer maklertypischen Serviceleistung (…vgl. Staudinger/Reuter, BGB § 652 Rn. 159; LG Paderborn NJW-RR 2000, 1611; LG Hamburg NJW-RR 2001, 876, 877) noch von einer gelegentlich ausgeführten Gefälligkeit (…vgl. Baader/Gehle aaO Rn. 64) gesprochen werden kann.
  • LG Hamburg, 31.01.2001 - 304 S 86/00

    Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision; Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Nr. 2 …

    Auszug aus BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03
    Die von Frau Sch. übernommenen Tätigkeiten erstreckten sich auch über einen längeren Zeitraum und hatten einen solchen Umfang, daß weder von einer maklertypischen Serviceleistung (…vgl. Staudinger/Reuter, BGB § 652 Rn. 159; LG Paderborn NJW-RR 2000, 1611; LG Hamburg NJW-RR 2001, 876, 877) noch von einer gelegentlich ausgeführten Gefälligkeit (…vgl. Baader/Gehle aaO Rn. 64) gesprochen werden kann.
  • BGH, 21.05.2026 - I ZR 224/25

    Verwalter und Makler: Keine Courtage!

    Nach dem Verwaltervertrag war sie mit laufenden umfangreichen Verwaltungsaufgaben betraut und hatte in diesem Zusammenhang weitreichende Entscheidungsbefugnisse, die den Abschluss von Mietverträgen für die Klägerin umfassten (zur Abgrenzung vom WEG-Verwalter vgl. BGH…, Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02, NJW 2003, 1393 [juris Rn. 17 bis 22]; vgl. auch BGH…, Urteil vom 6. Februar 2003 - III ZR 287/02, NJW 2003, 1249 [juris Rn. 14]; zur Abgrenzung von maklertypischen Serviceleistungen vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03, NJW 2004, 286 [juris Rn. 12];… Urteil vom 22. Februar 2018 - I ZR 38/17, VersR 2018, 933 [juris Rn. 22]; zur Entscheidungsbefugnis des Wohnungsvermittlers vgl. BGH…, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Wohnungsvermittlung: Provisionsausschluss bei Verwaltung der Wohnung durch …

    Nach der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes verliert der Wohnungsvermittler seinen Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn er selbst oder - wenn es sich bei ihm um eine juristische Person handelt - sein Organ zum Zeitpunkt der Vermittlung oder des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags oder beim Abschluss des Mietvertrags Gehilfe des Verwalters der vermittelten Wohnung ist (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003, III ZR 5/03, NJW 2004, 286, 287).

    Rn. 21 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht es der Zielsetzung des Wohnungsvermittlungsgesetzes, dass der Wohnungsvermittler den Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG in der Regel auch dann verliert, wenn nicht er selbst, sondern sein Gehilfe die vermittelte Wohnung verwaltete (BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03, NJW 2004, 286, 287 [juris Rn. 13 bis 16]).

    Entsprechendes gilt, wenn der Wohnungsvermittler den Mietern bei der Vermietung und Übergabe der Wohnung mitteilt, sie sollten sich bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der Wohnung ausschließlich an ihn wenden, und zu diesem Zweck ausschließlich in seinem Büro erreichbar ist (vgl. BGH, NJW 2004, 286, 287 [juris Rn. 12 und 16] mwN).

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04

    Verflechtung von Makler und Verkäufer

    Soweit danach dem Makler kein Provisionsanspruch für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen zusteht, wenn er Verwalter der vermieteten Wohnräume ist (vgl. hierzu Senatsurteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286 und vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - NJW 2003, 3768), gilt dies ausdrücklich nur für die Vermittlung von Mietverträgen.
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05

    Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision

    a) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/04 - NJW 2004, 286, 287 [Gehilfe des Wohnungsvermittlers als bisheriger Verwalter der Wohnung] und vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 [WEG-Verwalter als Wohnungsvermittler]), bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2025 - 7 U 101/24

    Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Rückforderung gezahlter …

    Denn es handelt sich unstreitig um abgeschlossene Mietverträge über Wohnräume, deren Verwalterin die Beklagte nach den vertraglichen Regelungen nach § 2 Nr. 1 des Verwaltervertrages war (vgl. zur Eigenschaft eines Wohnungsverwalters BGH…, Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 -, Rn. 11 ff., juris; BGH…, Urteil vom 22. Februar 2018 - I ZR 38/17 -, Rn. 22, juris; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 -, Rn. 12, juris) und für welche die Beklagte als Wohnungsvermittlerin der Mietverträge Provision nach § 6 des Verwaltervertrages von der Klägerin als Eigentümerin/Vermieterin verlangt und erhalten hat.

    Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 WoVermRG, nach welcher verhindert werden soll, dass der Wohnungsvermittler ein Entgelt fordert, obwohl keine echte Vermittlungsleistung vorliegt (vgl. zum Gesetzeszweck insoweit BGH…, Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 -, Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 -, Rn. 14, juris), ist keine teleologische Reduktion auf Maklerverträge mit dem Wohnungssuchenden vorzunehmen.

    Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung bezweckt zum einen den Schutz der Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben und zum anderen die Verbesserung der Markttransparenz auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung (BGH…, Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 -, Rn. 18, juris; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 -, Rn. 14, juris).

  • AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07

    Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

    Ebenso wie ein Provisionsanspruch ausscheidet, wenn der Mieter oder Vermieter ein Mitarbeiter des Maklers ist (…so ausdrücklich BGH, Urt.v. 9.3.2006, NJW-RR 2006, S. 729 [BGH 09.03.2006 - III ZR 235/05] ) oder ein Gehilfe des Maklers die vermittelte Wohnung verwaltet (so ausdrücklich BGH, Urt.v. 2.10.2003, NJW 2004, S. 286, 287 [BGH 02.10.2003 - III ZR 5/03] ).

    Entscheidend ist allein, ob Wohnungsvermittler und Verwalter der vermittelten Wohnung für den Wohnungssuchenden auf einer Seite stehen (so auch BGH, Urt.v. 2.10.2003, a.a.O.).

  • LG München I, 15.09.2005 - 31 S 4814/05

    Maklercourtage: Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung

    Dies gilt insbesondere, weil der Bundesgerichtshof in seiner (oben zitierten) Entscheidung vom 02.10.2003, Az. III ZR 5/03, nur Gelegenheit hatte, zum Fall 2 des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG die Frage der Zurechnung der Verwaltereigenschaft des Erfüllungsgehilfen zu entscheiden.
  • LSG Sachsen, 16.10.2008 - L 3 AL 224/07

    Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei Vermittlung durch Dritte, unechte …

    Wenn der Makler hingegen für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen, deren Verwalter er ist, Provision verlangen würde, müsste von einem institutionalisierten Interessenkonflikt ausgegangen werden, da sie den gleichen Bereich betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286 und vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03 - NJW 2003, 3768).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 149/06

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein - …

    Nur wenn der Makler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen, deren Verwalter er ist, Provision verlangen würde, müsste hingegen von einem institutionalisierten Interessenkonflikt ausgegangen werden, da sie den gleichen Bereich betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 02. Oktober 2003 - III ZR 5/03 - NJW 2004, 286).
  • LG Hamburg, 27.02.2009 - 320 S 89/08

    Maklercourtage: Anspruch des Mitarbeiters eines Wohnungsverwaltungsunternehmens …

    Dies ist der Fall, wenn aus der maßgeblichen Sicht des Wohnungssuchenden (BGH NJW 2004, 286, 287) der Makler zum "Lager" des Eigentümers/Vermieters gehört (vgl. BGH NJW 2003, 1393, 1394).
  • AG Münster, 11.12.2015 - 55 C 2667/15

    Bereicherungsrechtliche Rückzahlung geleisteter Maklercourtage; Vermischung von …

  • LG Hamburg, 01.07.2004 - 320 S 5/04

    Wohnungsvermittlung: Ausschluss eines Provisionsanspruchs des …

  • AG München, 20.01.2005 - 272 C 35440/04
  • LG Berlin, 09.01.2007 - 51 S 242/06

    Wohnungsvermittlung: Provisionsausschluss bei wirtschaftlicher Verflechtung …

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