Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1954 - III ZR 5/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Es kommt auch nicht darauf an, ob der Betroffene von der Nutzbarkeit des Grundstücks Gebrauch gemacht hätte, wenn der enteignende Eingriff nicht erfolgt wäre (Urteil vom 1. Juni 1954 - III ZR 5/54 S. 5/6 betreffend Inanspruchnahme eines Trümmergrundstücks als Parkplatz). - BGH, 09.12.1968 - III ZR 114/66
Grundsätze für die Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Grundstücken
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 123/61 Darauf, ob die Kläger während der hier interessierenden Zeit aus dem Grundstück in seinem gegebenen Zustand Nutzen hätten ziehen können und ob die Beklagte Nutzungen daraus gezogen hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht entscheidend an (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. Juni 1954 - III ZR 5/54 - sowie das Urteil vom 1. Oktober 1962 - III ZR 188/61 = NJW 1963, 248).
- BGH, 30.05.1963 - III ZR 11/62
Rechtsmittel
Das entspricht der festen Rechtsprechung des Senats (vgl. Rechtsprechungsübersicht NJW 1956, 121, 124; Urteil vom 1. Juni 1954 - III ZR 5/54 -). - BGH, 01.06.1954 - III ZR 39/53
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in Sachen Freie und Hansestadt Hamburg gegen Selling - III ZR 5/54 - ausgeführt hat, können Art. 14 Abs. 3 GrundG und Art. 153 WeimVerf zur Auslegung des § 26 Abs. 1 RLG nicht herangezogen werden.
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