Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1967 - III ZR 53/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,4340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung einer abgetretenen Forderung - Geltendmachung einer bestimmten Geldsumme im Urkundenprozess - Auslegung eines Schuldanerkenntnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1967, 728
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 27.11.1933 - VI 241/33
1. Kann im Urkundenprozeß nur geklagt werden, wenn die Urkunde der Träger des der …
Auszug aus BGH, 30.01.1967 - III ZR 53/66
Es entspricht dem Wortlaute des Gesetzes und ist von Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß die Urkunde nicht Trägerin des Anspruchs sein, sondern lediglich dessen Bestehen beweisen muß (RGZ 142, 303, 306;… Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 592 Anm. V 1; Wieczorek ZPO § 592 Anm. C II b 2;… Baumbach ZPO 28. Aufl. § 592 Anm. 3 C).
- BGH, 11.12.1967 - III ZR 115/67
Revision in Sachen Vereinbarung beider Parteien in einem Rechtsstreit …
Die Berufung der Kläger im Urkundenprozeß ist durch Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Januar 1966 zurückgewiesen worden, auch ihre Revision ist erfolglos geblieben (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1967 - III ZR 53/66). - BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82
Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs - …
Es genügt daher jede Urkunde, die geeignet ist, dem Gericht gegenüber den Beweis für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs unmittelbar oder mittelbar (z.B. durch den Beweis von Indiztatsachen) zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1967, III ZR 53/66, WM 1967, 367; RGZ 142, 306;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl. § 164 2 d, S. 997;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 20. Aufl. § 592 Rdn. 15;… Zöller/Schneider, ZPO 13. Aufl. § 592 Anm. IV 1 b;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 592 Anm. 3 c). - LG Stuttgart, 10.02.2026 - 7 O 68/25
1. Ein Urteil ist als öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO lediglich Beweis …
Es genügt daher jede Urkunde, die geeignet ist, dem Gericht gegenüber den Beweis für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs unmittelbar oder mittelbar (z.B. durch den Beweis von Indiztatsachen) zu erbringen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Oktober 1982 - V ZR 31/82 -, juris; vom 30. Januar 1967 - III ZR 53/66 -, juris, Rn. 21).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.