Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1961 - III ZR 54/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1715
- MDR 1961, 754
- DB 1961, 976
- JR 1961, 422
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 25.02.1921 - VII 439/20
Giroüberweisung
Auszug aus BGH, 25.05.1961 - III ZR 54/60
Der vorliegende Fall ist vielmehr dem vergleichbar, der der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 102, 65 ff zugrundeüiegt; hier hatte ein Bankkunde der Bank den Auftrag er teilt, einen bestimmten Betrag an eine andere Bank zur Gutschrift auf das Konto eines Dritten zu überweisen.
- BGH, 28.03.1977 - II ZR 134/75
Haftungsausschluß im Postscheckdienst
Ihr Handeln stand insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. vom 25.5.1961 - III ZR 54/60 - LM PostscheckG § 9 Nr. 2;… Urt. vom 11.11.1968 - II ZR 228/66 - LM BGB § 665 Nr. 5). - BGH, 11.01.1965 - III ZR 77/64
Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt durch Angabe eines nicht …
Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des auch jetzt erkennenden Senats vom 25. Mai 1961 - III ZR 54/60 - verwiesen, durch das das oberlandesgerichtliche Urteil vom 7. Dezember 1959, das die vom Landgericht ausgesprochene Abweisung der Klage bestätigt hatte, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist. - BGH, 06.10.1967 - V ZR 139/64
Kauf eines Grundstücks - Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
Es mag dahinstehen, ob die Vereinbarung zwischen dem Beklagten und der Stadt öffentlich-rechtlichen Charakter hat, wie das Berufungsgericht angenommen hat, oder ob ihr Abschluß mit Rücksicht darauf, daß die (öffentlich-rechtliche) Verpflichtung des Beklagten zur Schaffung von Einstellplätzen zunächst unberührt blieb und nur die Voraussetzungen für einen etwaigen späteren Dispens geschaffen werden sollten, außerhalb des obrigkeitlichen Bereichs der Stadt lag und privatrechtlicher Natur war (vgl. hierzu BGH Urteil vom 27. März 1961 - III ZR 6/60 - BGHZ 35, 69 und das am selben Tag ergangene Urteil III ZR 62/60, MDR 1961, 580, von Böttcher besprochen in MDR 1961, 754).
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