Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1981 - III ZR 57/80 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
Auslegung und Umdeutung einer Kündigungserklärung - Maßregelungsverbot außerhalb …
Eine Kündigung mit einem Beendigungstermin "in der ersten Dezemberwoche 2014" ist unwirksam, da zu unbestimmt (hier nicht auslegbar und im Ergebnis auch nicht umdeutungsfähig. Zum Teil im Anschluss an BAG vom 20.6.2014 - 6 AZR 805/11, BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 und BGH vom 12.11.1981 - III ZR 57/80).Im Übrigen scheidet eine Umdeutung immer dann aus, wenn es sich nicht um ein nichtiges Geschäft i. S. d. § 140 BGB sondern um ein unvollständiges Rechtsgeschäft handelt, bei dem ein wesentlicher Teil fehlt, denn eine solche fehlende Erklärung kann nicht wie eine nichtige, aber zumindest vorhandene Erklärung im Wege der Umdeutung Rechtswirkungen entfalten (vgl. BGH vom 12.11.1981, III ZR 57/80;… Palandt, 72. Aufl., § 140 BGB Rn. 3).
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