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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1730
BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1730)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1984 - III ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1730)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1984 - III ZR 58/83 (https://dejure.org/1984,1730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde bei Erteilung einer früheren, mit der materiellen Baurechtslage nicht in Einklang stehenden Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 388
  • NVwZ 1986, 245
  • VersR 1985, 37
  • WM 1985, 142
  • BauR 1985, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung …

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Qualitativ wesentliche Veränderungen und auch quantitativ mehr als nur untergeordnete Erweiterungen des Bestandes oder der Nutzung deckt er nicht (…Senatsurteil vom 28. Juni 1984 aaO; BVerwGE 50, 49, 58 f.;… Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie Enteignung Entschädigung, 3. Aufl. 1984, Rn. 109).

    Ein solcher "überwirkender Bestandsschutz" kommt aber nur in Betracht, wenn zwischen dem vorhandenen Bestand und den seinem Schutz dienenden Maßnahmen ein untrennbarer Funktionszusammenhang besteht und infolge dieses Funktionszusammenhanges der Schutz des gegebenen Bestandes ohne die Zubilligung der Änderungs- oder gar Erweiterungsmaßnahmen schlechterdings gegenstandslos würde (…Senatsurteil vom 28. Juni 1984 aaO; BVerwGE 49, 365, 370; 50, 49, 58;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 115).

    In keinem Fall kann eine erhebliche Betriebserweiterung durch überwirkenden Bestandsschütz gedeckt werden (BVerwGE 50, 49, 58).

    Daß ohne diese Änderungsmaßnahmen der Schutz des bisher gegebenen Bestandes "schlechterdings gegenstandslos" geworden wäre (BVerwGE 49, 365, 370; 50, 49, 58;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 115), ist nicht festgestellt.

  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Der sog. Bestandsschutz, der aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet wird (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 = VersR 1984, 939 = BauR 1984, 480 = UPR 1984, 331, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; BVerwGE 42, 30, 39) und seine Rechtfertigung in der verfassungsrechtlich gebotenen "Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen" findet (BVerwGE 42, 8, 13), besteht darin, daß eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage rechtmäßig bleibt, auch wenn das maßgebliche Recht sich später ändert und die Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht (…Ernst in Ernst/Hoppe, Das ÖffBauBoR, 2. Aufl. 1981 Rn. 913 a).

    Qualitativ wesentliche Veränderungen und auch quantitativ mehr als nur untergeordnete Erweiterungen des Bestandes oder der Nutzung deckt er nicht (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 aaO; BVerwGE 50, 49, 58 f.;… Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie Enteignung Entschädigung, 3. Aufl. 1984, Rn. 109).

    Ein solcher "überwirkender Bestandsschutz" kommt aber nur in Betracht, wenn zwischen dem vorhandenen Bestand und den seinem Schutz dienenden Maßnahmen ein untrennbarer Funktionszusammenhang besteht und infolge dieses Funktionszusammenhanges der Schutz des gegebenen Bestandes ohne die Zubilligung der Änderungs- oder gar Erweiterungsmaßnahmen schlechterdings gegenstandslos würde (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 aaO; BVerwGE 49, 365, 370; 50, 49, 58;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 115).

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Die "Identität der baulichen Anlage" muß erhalten bleiben (BVerwGE 47, 126, 128).

    Durch die Überbauung der alten Produktionshalle mit einer neuen Halle und die Ersetzung der alten Galvanisieranlage durch eine automatische Anlage mit zwei Bäderstraßen war die auch vom überwirkenden Bestandsschutz vorausgesetzte "Identität der baulichen Anlage" (BVerwGE 47, 126, 128) nicht mehr gegeben.

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Ein solcher "überwirkender Bestandsschutz" kommt aber nur in Betracht, wenn zwischen dem vorhandenen Bestand und den seinem Schutz dienenden Maßnahmen ein untrennbarer Funktionszusammenhang besteht und infolge dieses Funktionszusammenhanges der Schutz des gegebenen Bestandes ohne die Zubilligung der Änderungs- oder gar Erweiterungsmaßnahmen schlechterdings gegenstandslos würde (…Senatsurteil vom 28. Juni 1984 aaO; BVerwGE 49, 365, 370; 50, 49, 58;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 115).

    Daß ohne diese Änderungsmaßnahmen der Schutz des bisher gegebenen Bestandes "schlechterdings gegenstandslos" geworden wäre (BVerwGE 49, 365, 370; 50, 49, 58;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 115), ist nicht festgestellt.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues …

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Der sog. Bestandsschutz, der aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet wird (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 = VersR 1984, 939 = BauR 1984, 480 = UPR 1984, 331, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; BVerwGE 42, 30, 39) und seine Rechtfertigung in der verfassungsrechtlich gebotenen "Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen" findet (BVerwGE 42, 8, 13), besteht darin, daß eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage rechtmäßig bleibt, auch wenn das maßgebliche Recht sich später ändert und die Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht (…Ernst in Ernst/Hoppe, Das ÖffBauBoR, 2. Aufl. 1981 Rn. 913 a).
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Ebenso erfaßt er grundsätzlich nicht solche Vorhaben, bei denen eine bestandsgeschützte Anlage beseitigt und durch eine mehr oder weniger gleichartige Anlage ersetzt werden soll (BVerwGE 25, 161;… Krohn/Löwisch a.a.O. Rn. 111;… Friauf, Bestandsschutz bei gewerblichen Anlagen, in: Festg. BVerwG, 1978, S. 217 ff., 222 f.).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Ausschlusswirkung der Festsetzungen im Bebauungsplan - Pflicht zur Verwirklichung …

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Der sog. Bestandsschutz, der aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet wird (Senatsurteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 = VersR 1984, 939 = BauR 1984, 480 = UPR 1984, 331, zum Abdruck in BGHZ bestimmt; BVerwGE 42, 30, 39) und seine Rechtfertigung in der verfassungsrechtlich gebotenen "Sicherung des durch die Eigentumsausübung Geschaffenen" findet (BVerwGE 42, 8, 13), besteht darin, daß eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage rechtmäßig bleibt, auch wenn das maßgebliche Recht sich später ändert und die Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht (…Ernst in Ernst/Hoppe, Das ÖffBauBoR, 2. Aufl. 1981 Rn. 913 a).
  • BGH, 26.09.1960 - III ZR 125/59
    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Mit anderen Worten ist die Behörde insoweit zu einem 'konsequenten Verhalten' verpflichtet" (Senatsurteil vom 26. September 1960 - III ZR 125/59 = VersR 1960, 1047).
  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 124/61
    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Der Grundsatz von der Pflicht zum konsequenten Verhalten verbietet es der Verwaltung allerdings nicht, ihre Maßnahmen nach Bedarf veränderten Situationen, Vorstellungen und Zielen anzupassen (Senatsurteile vom 21. Dezember 1961 - III ZR 165/60 = VersR 1962, 421 und vom 10. Januar 1963 - III ZR 124/61).
  • BVerwG, 28.11.1957 - I C 190.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1984 - III ZR 58/83
    Der materiell oder wenigstens formell (Friauf DVBl 1971, 713, 722; Ziegler ZfBR 1982, 146, 147; vgl. auch BVerwG DÖV 1958, 80) rechtmäßig geschaffene Zustand und seine Nutzung können sich grundsätzlich in ihrer bisherigen Funktion auch gegenüber neuem Gesetzesrecht behaupten.
  • BGH, 15.01.1971 - V ZR 110/68

    Anspruch auf Schadloshaltung mangels einer gewerberechtlichen Genehmigung - …

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 165/60
  • OLG Stuttgart, 21.04.2009 - 10 U 9/09

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten; …

    Es muss eindeutig sein, dass er die Nacherfüllung nicht vornehmen wird (…Ingenstau / Korbion, a.a.O. § 13 Nr. 5 VOB/B RN 139), weshalb die Fristsetzung eine nutzlose Förmlichkeit wäre (BGH BauR 1985, 287, Juris RN 11).
  • OLG Köln, 19.06.1991 - 2 U 1/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß des bevorrechtigten …

    ES ist nicht nachgewiesen, daß der Beklagte zu 1. erkennen konnte, daß der wartepflichtige Kläger ihm die Vorfahrt nicht einräumen werde, wodurch der Vertrauensgrundsatz eingeschränkt wird (BGH VersR 1985, 37; OLG Köln, NZV 1229, 4371.
  • VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 1073/10

    Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ordnungsverfügung zur baulichen …

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 -, BauR 2006, 481 = juris, Rn. 4, vom 21. März 2001 - 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92 = juris, Rn. 11, Urteile vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, BauR 2000, 1312 = juris, Rn. 26, und vom 17. Januar 1986 - 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362 = juris, Rn. 11 ff.; Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. September 1984 - III ZR 58/83 -, BauR 1985, 287 = juris, Rn. 17 ff; Johlen in: Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/ Wenzel, a.a.O., § 75 Rn. 109.
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 126/83

    Berücksichtigung einer hinreichend verfestigten vorbereitenden Planung einer …

    In keinem Fall kann eine erhebliche Betriebserweiterung - wie sie hier in Rede steht - durch überwirkenden Bestandsschutz gedeckt werden (Senatsurteil v. 20. September 1984 - III ZR 58/83 = WM 1985, 142 = VersR 1985, 37; BVerwGE 50, 49, 58).
  • OLG Saarbrücken, 18.03.2021 - 4 U 51/20

    1. Bei Nichtzahlung eines Förderungsbetrags aus einem Flüchtlingswohnraumprogramm …

    Mit anderen Worten ist die Behörde insoweit zu einem "konsequenten Verhalten" verpflichtet (BGH NVwZ 1986, 245, 246).
  • OLG Frankfurt, 19.09.1996 - 1 U 8/95

    Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung und enteignungsgleichem Eingriff; …

    Zwar gibt es darüber hinaus eine Amtspflicht zu konsequentem Verhalten, wonach eine Behörde in Ausprägung des Verbots widersprüchlichen Verhaltens gehalten ist, alle im Widerspruch zu dem früheren Verhalten stehenden Maßnahmen zu unterlassen, wenn ein Betroffener auf der Grundlage des früher geschaffenen Tatbestands Dispositionen getroffen hat und Treu und Glaube den Schutz seines Vertrauens erheischen (BGH NVwZ 86, 245, 246).
  • VG Trier, 21.03.2022 - 9 K 3552/21

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden an einer baulichen Anlage auf Grundlage des …

    Im Baurecht gilt dies auch für eine allein aus formellen Gründen rechtswidrige Nutzung (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1986 - 4 C 80/82 -, juris; BGH, Urteil vom 20. September 1984 - III ZR 58/83 -, juris;… Sachs, GG, a.a.O. Art. 14 Rn. 45).
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