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| BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63 |
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Papierfundstellen
- VersR 1964, 1070
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52
Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer …
Auszug aus BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
Da die beklagte Firma He. und der für die Bauarbeiten mitverwantwortliche Beklagte B. die Vertiefungen vorgenommen haben, haften sie im Falle eines Verschuldens nach Maßgabe des § 823 Abs. 2 BGB, weil § 909 BGB als ein Schutzgesetz im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist (BGHZ 12, 75). - BGH, 05.02.1962 - III ZR 221/60
Auszug aus BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
Dagegen ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung klargestellt hat, die Herstellung und Erhaltung der Verkehrswege eine Aufgabe des Staates und anderer Körperschaften, die unter öffentlichem Recht steht und hoheitlich bewältigt wird, also ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist und hoheitliche Tätigkeit darstellt (BGH Urt. vom 5. Februar 1962 III ZR 261/60 = NJW 1962, 796). - RG, 15.12.1938 - V 125/38
1. Steht den Eigentümern von Bienenvölkern, die durch Hüttenrauch vernichtet …
Auszug aus BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
Das genügt zur Annahme eines die Pflicht zur Schadloshaltung eines Geschädigten nach § 823 BGB auslösenden schuldhaften Verhaltens der beklagten Firma und des Beklagten Burat (RGZ 159, 68). - RG, 17.03.1934 - V 28/34
1. Wird durch die Anwendung des sog. Strauß'schen Gründungsverfahrens eine …
Auszug aus BGH, 18.06.1964 - III ZR 65/63
Unter Stütze im Sinne dieser Vorschrift ist nicht nur die Stütze zu verstehen, die sich die benachbarten Grundstücke gegenseitig durch das Erdreich gewähren, sondern auch die, welche ein Grundstück in seinen unteren Bodenschichten findet und die ein Zusammensinken verhütet (RGZ 144, 170, 172).
- BGH, 12.07.1996 - V ZR 280/94
Normadressat des Vertiefungsverbots
b) Wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, richtet sich das Verbot des § 909 BGB, dem Nachbargrundstück die Stütze zu entziehen, nicht nur gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störung ausgeht, sondern gegen jeden, der an der Vertiefung mitwirkt, wie z.B. gegen den Architekten (Senat, BGHZ 85, 375, 378 ff; BGHZ 101, 290 f), den Bauunternehmer (…Senat, Urt. v. 4. Juli 1980, V ZR 240/77, NJW 1981, 50 f m.w.N.) , den bauleitenden Ingenieur (BGH, Urt. v. 18. Juni 1964, III ZR 65/63, VersR 1964, 1070, 1072) oder auch den Statiker, dessen Berechnungen die Grundlage für den Bodenaushub und die dabei zu beachtenden Sicherungsmaßnahmen bilden (OLG Düsseldorf, BauR 1975, 71; OLG Köln, BauR 1987, 472;… MünchKomm-BGB/Säcker, 2. Aufl., § 909 Rdn. 25;… Staudinger/Beutler, BGB, 12. Aufl., § 909 Rdn. 28;… Soergel/Baur, BGB, 12. Aufl., § 909 Rdn. 8). - BGH, 11.01.1973 - III ZR 186/71
Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Verschütten eines …
Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, wird der Staat bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen im Rahmen hoheitlicher Gewalt tätig (BGH VersR 1967, 859, 860; 1964, 1070, 1072).Ebensowenig kann der hoheitliche "Eingriff" schon in der behördlichen Planung, Anordnung und Beauftragung eines privaten Unternehmers gesehen werden, wenn bei der Vergabe des konkreten Auftrages nicht zu erwarten ist, daß die plangemäße Durchführung der Arbeiten Vermögenswerte Rechte eines bestimmten Eigentümers verletzen wird (BGH VersR 1964, 1070, 1074 linke Spalte).
Eine vorsätzliche Pflichtverletzung könnte daher nur bejaht werden, wenn M. trotz der ihm bekannten schädlichen Auswirkungen auf das Grundeigentum der Klägerin die Baufirma angewiesen oder nicht davon abgehalten hätte, die eingedrungenen Erdmassen im Prüfschacht zu belassen und ihn lediglich abzudecken (vgl. BGH VersR 1964, 1070, 1075 linke Spalte).
Revisionsrechtlich läßt sich nicht ausschließen, daß das beklagte Land bereits bei dieser Planung hätte davon ausgehen müssen, daß ihr Vollzug zu Einwirkungen auf das Grundstück der Klägerin führen konnte (vgl. BGH VersR 1964, 1070, 1074 linke Spalte).
- BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74
Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes …
Bei der Planung und Anordnung der Straßenbaumaßnahmen in den Jahren 1949 und 1965 sind das Straßenbauamt Bamberg und die Marktgemeinde Ebrach hoheitlich tätig geworden (vgl. BGH VersR 1964, 1070, 1072; 1974, 365, 367; WM 1973, 390, 391).
- BGH, 04.07.1980 - V ZR 240/77
Drainagewirkung auf angrenzende Grundstücke
Übt eine Körperschaft eine Tätigkeit aus, die ihrer Natur nach auch auf bürgerlich-rechtlicher Grundlage und in einem Verhältnis der Gleichordnung vorgenommen werden kann, so kann sie die Tätigkeit auch privatrechtlich organisieren mit der Folge, daß sich dann auch die Frage einer Haftung gegenüber Dritten privatrechtlich beurteilt (BGH VersR 1964, 1070, 1072 li. Sp.; vgl. auch das Senatsurteil LM GVG § 13 Nr. 95 a.E. sowie BGH NJW 1973, 1650, 1651; BGHZ 72, 289, 294).Die Haftung nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB kann, wie das Berufungsgericht rechtsirrtumsfrei zugrunde gelegt hat, auch den mit der Bauausführung beauftragten Bauunternehmer treffen, wenn dieser hätte voraussehen müssen, daß der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verlieren könnte (Senatsurteil LM BGB § 909 Nr. 3/4; BGH VersR 1960, 1116; BGH VersR 1964, 1070, 1072).
War für die Beklagten erkennbar, daß dieses Material eine weitere wasserentziehende Wirkung haben würde, so mußten sie die Streithelferin auf diesen Umstand hinweisen und - ebenso wie im Falle der Spundwände - versuchen, eine Änderung des Leistungsverzeichnisses zu erreichen (vgl. auch BGH VersR 1964, 1070, 1073); notfalls hätten sie die Fortsetzung der Arbeiten verweigern müssen.
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 235/83
Verkehrssicherungspflicht eines Bauunternehmers bei Straßenbaumaßnahmen; …
Der Beklagte hatte vielmehr die ihm übertragenen Bauarbeiten als selbständiger Unternehmer in eigener Verantwortung so auszuführen, wie er dies nach seiner Sachkunde für zweckmäßig und erforderlich hielt (BGH, Urteil vom 18. Juni 1964 - III ZR 65/63 - VersR 1964, 1070, 1072). - BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73
Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße - …
Bei der Planung, Anordnung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen wird der Staat jedoch im Rahmen hoheitlicher Gewalt tätig (Senatsurteile in VersR 1964, 1070, 1074; 1974, 365, 367; WM 1973, 390, 391; vgl. auch Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 1976, Rdnr 270, 271).Dieser ist für die konkrete Ausführung der Straßenbaumaßnahme, die zu dem Schaden geführt hat verantwortlich (vgl. Senatsurteil in VersR 1964, 1070, 1074).
- OLG München, 11.03.2004 - 1 W 766/04
Zur Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG
Das gilt insbesondere nicht, wenn Arbeiten von privaten Unternehmern selbständig - anders im Falle bindender behördlicher Weisungen - ausgeführt werden (BGHZ 48, 98 (103); 54, 165 (167) = VersR 1970, 953; BGH VersR 63, 1229; VersR 64, 1070 (1072); 67, 859 (861). - BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70
Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung …
Das gilt insbesondere nicht, wenn Arbeiten von privaten Unternehmern selbständig - anders im Falle bindender behördlicher Weisungen - ausgeführt werden (BGHZ 48, 98, 103 [BGH 15.06.1967 - III ZR 23/65] ; 54, 165, 167 [BGH 01.06.1970 - III ZR 210/68] ; BGH NJW 1964, 198, 199 [BGH 10.10.1963 - III ZR 161/62] ; VersR 1964, 1070, 1072 [BGH 18.06.1964 - III ZR 65/63] ; 1967, 859, 861). - BayObLG, 15.11.1999 - 1Z RR 187/98
Pflicht des Tatsachengerichts auf Antrag ein weiteres Gutachten zu einer …
aa) Diese Vorschrift ist nach allgemeiner Meinung als Schutzgesetz zugunsten des Grundstücksnachbarn anzusehen (vgl. BGH 101, 290/291 und VersR 1964, 1070/1072;… Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. Rn. 10, Staudinger/Roth BGB 13. Bearb. Rn. 45, jeweils zu § 909). - BGH, 06.12.1973 - III ZR 49/71
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
Der Staat wird, wie auch das Berufungsgericht angenommen hat, bei der Planung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen - ebenso wie bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes - vgl. BGH NJW 1970, 1877 - hoheitlich tätig (BGH NJW 1962, 796; VersR 1967, 859, 860; VersR 1964, 1070, 1072; WM 1973, 390). - BGH, 09.12.1968 - III ZR 125/66
Schutzzweck der allgemeinen Hegevorschriften und Abschussvorschriften der …
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