Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 12.02.1988 - 10 U 207/86
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
Dem Verfahren des Schiedsgerichts lag auch keine stillschweigende Abweichung von einer vorher mitgeteilten Rechtsansicht zugrunde, die das Schiedsgericht zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Geschäftsführer der Antragsgegnerin hätte verpflichten können (vgl. Senatsurteil BGHZ 85, 288, 293).Die Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen unterliegt der freien Auslegung durch das Revisionsgericht, weil sie über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus verbreitet ist (Senatsurteil BGHZ 85, 288, 299 f.).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277 [BVerfG 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79] ). - BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
Dies hat der Senat insbesondere für den Fall des Anwaltswechsels anerkannt (BGHZ 27, 163); es gilt aber nicht in jedem Fall.
- BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06
Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines …
Die fehlende Vorbereitung eines Termins infolge des Anwaltswechsels ist nach § 227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO kein erheblicher Grund, es sei denn, der Anwaltswechsel geschah ohne Verschulden der Partei (BGHZ 27, 163, 165; Beschl. v. 24. November 1988 - III ZR 69/88, BGHR ZPO § 227 - Anwaltswechsel 1). - BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02
Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs
Mit dieser Argumentation hat das Bundespatentgericht der Sache nach höchstrichterliche Rechtsprechung angewendet, wonach der Betroffene zunächst seinerseits alles in seinen Kräften Stehende und nach Lage der Dinge Erforderliche getan haben muß, um sich in der mündlichen Verhandlung rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1988 - III ZR 69/88, BGHR ZPO § 227;… BVerwG, Urt. v. 29.09.1994 - 3 C 28.92, NJW 1995, 1441). - BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Im Übrigen ist eine Terminverlegung bei Anwaltswechsel nur dann geboten, wenn es der Partei unter Berücksichtigung aller Umstände trotz zumutbarer Bemühungen unmöglich ist, einen neuen Anwalt zu finden, der bereit und in der Lage ist, sie in dem angesetzten Termin zu vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1988 - III ZR 69/88, BGHR § 227 ZPO - Anwaltswechsel 1). - BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89
Vertragsauslegung durch Schiedsgericht - Voraussetzung für Aufhebung eines …
Es ist nicht ersichtlich, daß das Schiedsgericht stillschweigend von einer einmal mitgeteilten Rechtsmeinung abgegangen wäre (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 24. November 1988 - III ZR 69/88 = BGHR § 1041 Abs. 1 Nr. 4 ZPO Schlußverhandlung 1) und die Behauptungen des Klägers entgegen ursprünglichen Äußerungen in seiner Entscheidung nicht als schlüssig behandelt hätte. - VGH Bayern, 17.07.2018 - 19 CE 18.1210
Zur Gewährleistung der Kommunikation aus der Abschiebungshaft mit dem …
Bei einem Anwaltswechsel kurz vor dem Verhandlungstermin und fehlender Einarbeitungsmöglichkeit des neuen Bevollmächtigten liegt nur dann ein Verstoß gegen die Verpflichtungen zur Gewährung rechtlichen Gehörs und effektiven Rechtsschutzes vor, wenn der bisherige Bevollmächtigte das Mandat niedergelegt hat, an der Wahrnehmung seiner prozessrechtlichen Befugnisse gehindert ist oder dem Verfahrensbeteiligten es nicht mehr zugemutet werden kann, sich von dem Bevollmächtigen weiterhin vertreten zu lassen (…BVerwG, Urteil v. 27.3.1985 - 4 C 79/84 - NJW 1986, 339, juris Rn. 12 ff. und B. v. 28.8.1992 - 5 B 159/91 - NJW 1993, 80, juris Rn. 3 ff.;… OVG Lüneburg, B.v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - juris Rn. 10;… BGH, B.v. 3.3.2008 - II ZR 251/06 - NJW-RR 2008, 876, juris Rn. 14; zur Beschränkung der grundsätzlich freien Anwaltssuche durch das Verbot, das Verfahren zu behindern, vgl. auch BGH in Zivilsachen, B.v. 24.11.1988 - III ZR 69/88 - juris Rn. 4 sowie BayObLG in Strafsachen, B.v. 27.08.1998 - 4St RR 135/98 - NStZ-RR 1999, 141, juris Rn. 10).
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