Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Enteignungsentschädigung in Geld - Herausnahme eines Grundstücks aus dem Hafenerweiterungsgebiet - Entschädigungsregelung des Bundesbaugesetzes für Veränderungssperren - Veränderungssperren im Hamburger Hafenerweiterungsgebiet - Ausweisung von Hafengebieten ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG; §§ 2, 4 Ges. über die Erweiterung des Hamburger Hafens v.30. 10. 1961, GVBl. S. 339 - HEG - i.d.F. des 2. Gesetzes zum Hafenerweiterungsgesetz v. 21. 1. 1974, GVBl. S. 12.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 36
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.04.1968 - III ZR 80/67
Entschädigung für die Herabstufung einer Fläche in einem Bebauungsplan
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Für das Planungsschadensrecht ist anerkannt, daß eine angemessene Berücksichtigung der Belange des Eigentümers auch dann vorliegen kann, wenn ihm statt eines Geldentschädigungsanspruchs nur ein Übernahmeanspruch eingeräumt wird (Senatsurteile BGHZ 50, 93 und 63, 240; Schmidt-Aßmann BauR 1976, 145, 148 m.w.Nachw. in Fn. 22).Wie der Senat in BGHZ 50, 93 ausgeführt hat, findet die Beschränkung der Entschädigung auf einen Übernahmeanspruch in diesen Fällen ihre Berechtigung darin, daß die öffentliche Hand oder der aus der speziellen privaten Festsetzung Begünstigte in der Regel ohnehin letztlich das Eigentum erwerben muß, weil die Verwirklichung der Planung in der Regel die Übertragung des Eigentums an den Aufgabenträger erfordert (S. 97; vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1969 - III ZR 26/69 = WM 1970, 525).
Stellt das dem Eigentümer eingeräumte Recht, von dem Enteignungsbegünstigten die Übernahme des baulich nicht mehr nutzbaren Grundstücks gegen Entschädigung in Geld zu verlangen, hier die nach Art. 14 Abs. 3 Satz 3 zulässige einzige Art der Entschädigung dar, so kann der Eigentümer eine Entschädigung nur verlangen, wenn er das Grundstück tatsächlich zur Übernahme anbietet (Senatsurteil BGHZ 50, 93, 99).
- BGH, 27.11.1969 - III ZR 26/69
Anwendbarkeit der Verfahrensvorschriften des BBauG auf nach früheren …
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Wie der Senat in BGHZ 50, 93 ausgeführt hat, findet die Beschränkung der Entschädigung auf einen Übernahmeanspruch in diesen Fällen ihre Berechtigung darin, daß die öffentliche Hand oder der aus der speziellen privaten Festsetzung Begünstigte in der Regel ohnehin letztlich das Eigentum erwerben muß, weil die Verwirklichung der Planung in der Regel die Übertragung des Eigentums an den Aufgabenträger erfordert (S. 97; vgl. auch Senatsurteil vom 27. November 1969 - III ZR 26/69 = WM 1970, 525).Auch eine Verzinsung der - bei späterer Übernahme zu leistenden - Entschädigung vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Herabzonung an kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1969 - III ZR 26/69 = WM 1970, 525, 527).
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Bremer Hafen; § 11 Abs. 1 BauNVO 1962; dazu Ernst/Zinkahn/Bielenberg BBauG § 9 Rdn. 4; Gelzer Bauplanungsrecht 2. Aufl. Rdn. 577), betrifft dies nur die städtebauliche örtliche Planung, die zum "Bodenrecht" im Sinne von Art. 74 Nr. 18 GG gehört (BVerfGE 3, 407, 424 ff;… Maunz/Dürig/Herzog/ Scholz GG Art. 74 Rdn. 99).
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Rückenteignung
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Fällt der Enteignungszweck später weg, steht ihm die Möglichkeit offen, die Rückübertragung des Grundstücks zu verlangen (vgl. BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68] ; dazu § 102 BBauG 1960). - BGH, 25.11.1974 - III ZR 42/73
Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Für das Planungsschadensrecht ist anerkannt, daß eine angemessene Berücksichtigung der Belange des Eigentümers auch dann vorliegen kann, wenn ihm statt eines Geldentschädigungsanspruchs nur ein Übernahmeanspruch eingeräumt wird (Senatsurteile BGHZ 50, 93 und 63, 240; Schmidt-Aßmann BauR 1976, 145, 148 m.w.Nachw. in Fn. 22). - BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76
Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Demgegenüber stellt bei befristeten Veränderungssperren , die eine in Gang befindliche Bauleitplanung sichern sollen, die Entschädigung in Geld die übliche Form der Enteignungsentschädigung dar (§§ 14, 18 BBauG; vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 77/76 = BGHZ 73, 161 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] ). - BGH, 19.12.1966 - III ZR 62/66
Zulässigkeit der Erweiterung eines nicht eindeutig gestellten Antrags auf …
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - III ZR 7/78
Soweit das Bundesbaugesetz und die Baunutzungsverordnung die Ausweisung von Hafengebieten zulassen (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 6 BBauG 1960 = Abs. 2 Nr. 7 BBauG 1976; dazu Senatsurteil vom 19. Dezember 1966 - III ZR 62/66 = WM 1967, 568 - betr.
- VG Hamburg, 27.08.2009 - 5 K 2974/07
Ausübung eines Vorkaufsrecht zur Hafenerweiterung (HafenCity)
In dem durch § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 HafenEG in Verbindung mit dem Hafengebietsplan (Anlage 1 zum HafenEG mit Änderungen) und der Grenzbeschreibung (Anlage 2 zum HafenEG) räumlich eingegrenzten Hafengebiet ersetzt das HafenEG das Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich seiner Annexwirkungen unter anderem auch in Bezug auf das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 13 HafenEG (vgl. schon zum Hafenerweiterungsgesetz 1961, BGH Urteil v. 08.03.1979, Az. III ZR 7/78; Hoffmann-Riem/Koch, Hamburgisches Staats- und Verfassungsrecht, Hafenrecht, D. II.).Dies entspricht dem gesetzgeberischen Willen, wonach § 1 HafenEG die Zwecke des Gesetzes festlegt und den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen das Gesetz die Mittel, und damit auch das gesetzliche Vorkaufsrecht gemäß § 13 HafenEG, zur Erreichung dieser Zwecke einsetzt (vgl. Amtl. Begründung zum Hafenentwicklungsgesetz, Einzelbegründung zu § 1, Drucksache der Hamburger Bürgerschaft 9/3205 und insoweit schon zum Hafenerweiterungsgesetz 1961, BGH, Urteil v. 08.03.1979, Az. III ZR 7/78).
- BGH, 13.12.1984 - III ZR 175/83
Voraussetzungen des Übernahmeanspruchs
Der Übernahmeanspruch hängt davon ab, daß der Anspruchsteller das betroffene Grundstück tatsächlich zur Übernahme anbietet (Senatsurteile BGHZ 50, 93, 99 und vom 8. März 1979 - III ZR 7/78 = LM Art. 14 [Ce] GG Nr. 61 unter I 3 c). - BGH, 19.09.1985 - III ZR 162/84
Erlöschen des Übernahmeanspruchs
Der Übernahmeanspruch hängt davon ab, daß der Anspruchsteller das betroffene Grundstück tatsächlich zur Übernahme anbietet (Senatsurteile BGHZ 50, 93, 99 und vom 8. März 1979 - III ZR 7/78 = LM GG Art. 14 (Ce) Nr. 61 unter I. 3 c). - OVG Brandenburg, 04.02.1998 - 3 D 5/97
Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen in einer Gemeindesatzung; Planung der Anlage …
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