Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Da der Oberbürgermeister der Beklagten nicht eine sachlich absolut unzuständige Stelle war, ist eine Nichtigkeit der Verfugung aus diesem rechtlichen Gesichtspunkt ebenfalls nicht gegeben (vgl. BGHZ 4, 10 [17/18]).Dass Ansprüche aus § 26 RLG auch jetzt noch für die Vergangenheit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden können, insbesondere der § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGHZ 4, 10 [50]; 5, 202 [204] u.a.) Die Einrede der Verjährung, die die Beklagte erhoben hat, greift nicht durch.
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Soweit die Beklagte ein Mitverschulden des Klägers geltend gemacht hat, wäre nach § 26 Abs. 3 RLG nur ein grobes Verschulden des Klägers bei der Entstehung des Verlustes oder des Schadens beachtlich (vgl. auch BGHZ 3, 162 [171/172]). - BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Entgegen der Ansicht der Revision kann das entsprechend den in BGHZ 9, 101 aufgestellten Rechtssätzen zwar grundsätzlich zu berücksichtigende, nach Erlass des Berufungsurteils ergangene Gesetz Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission (ABl AHK 1951 S 767) schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil auch dieses voraussetzt, dass ein Verlust oder Schaden durch eine selbständige Handlung oder Unterlassung eines Angehörigen der alliierten Streitkräfte oder der Besatzungsbehörden verursacht ist.
- BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53
Umstellung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Der Grosse Senat für Zivilsachen hat mit Bindung für den erkennenden Senat (§ 138 Abs. 3 GVG) in dem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 16. November 1953 - GSZ 5/53 - ausgesprochen:. - BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Eines ausdrücklichen Hinweises in der Beorderungsverfügung, dass die Inanspruchnahme des Geräts des Klägers auf Grund des Reichsleistungsgesetzes erfolgte, bedurfte es nicht (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 - S 9, insoweit in BGHZ 5, 217 nicht abgedruckt). - BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Enteignung und Lastenausgleich
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Ein Kriegssachschaden, dessen Abgeltung nach dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 (BGBl I S 446) zu erfolgen hatte mit der Wirkung, dass ein Anspruch aus enteignungsgleichem Tatbestand daneben nicht gegeben ist (Urteil des Senats in BGHZ 8, 256 [261/263]), liegt nicht vor. - BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Auch hängen sie nicht mit kriegerischen Ereignissen, unter denen nach BGHZ 8, 189 bestimmte Einzelgeschehnisse zu verstehen sind, zusammen. - BGH, 28.02.1952 - III ZR 38/51
Reichsleistungsgesetz. Fristversäumung
Auszug aus BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Dass Ansprüche aus § 26 RLG auch jetzt noch für die Vergangenheit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden können, insbesondere der § 27 Abs. 1 Satz 4 RLG nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGHZ 4, 10 [50]; 5, 202 [204] u.a.) Die Einrede der Verjährung, die die Beklagte erhoben hat, greift nicht durch.
- BGH, 22.09.1955 - III ZR 218/54
Rechtsmittel
Ein mittelbarer Befehl der Besatzungsmacht, der den schädigenden Verwaltungsakt einer deutschen Stelle auslöst, ist keine solche selbständige Handlung (u.a. Urteil vom 25. März 1954 - III ZR 70/51).Die Ausführung einer Anordnung der Besatzungsmacht, die zu befolgen die deutsche Stelle verpflichtet war, war aber grundsätzlich der Erfüllung eines öffentlichen Interesses gleichzuachten (Urteil vom 25. März 1954 - III ZR 70/51).
- BGH, 21.10.1954 - III ZR 87/53
Rechtsmittel
Das Gesetz Nr. 47 der AHK (AHK ABl 1951, 767) kann entgegen der Ansicht der Revision schon deshalb nicht zur Anwendung kommen, weil dort vorausgesetzt ist, daß ein Verlust oder Schaden durch eine selbständige Handlung oder Unterlassung eines Angehörigen der alliierten Streitkräfte oder der Besatzungsbehörde verursacht worden ist (vgl. auch Urteile des Senats vom 25. März 1954 - III ZR 70/51 - S. 5; und vom 17. Mai 1954 - III ZR 22/53 - S. 10).Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 25. März 1954 - III ZR 70/51 - S. 6 ausgeführt, daß die seinerzeit nach dem Zusammenbruch zum Teil allgemein, zum Teil speziell - von der Besatzungsmacht oder von deutschen Behörden ergangenen Anordnungen und Maßnahmen zur Betreuung und Versorgung der aus den KZ-Lagern entlassenen Personen grundsätzlich nicht als "im Zusammenhang mit kriegerischen Einzelereignissen getroffen" angesehen werden können.
- BGH, 27.01.1955 - III ZR 240/53
Rechtsmittel
Wenn in den Urteilen des erkennenden Senats vom 25. März 1954 - III ZR 70/51 - und vom 21. Oktober 1954 - III ZR 87/53 - ausgeführt worden ist, dass zur Versorgung der aus den KZ-Lagern entlassenen Personen ergriffene Massnahmen grundsätzlich nicht als im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen getroffen anzusehen seien, so kann dies nach Lage der Fälle - in beiden Sachen handelte es sich um Massnahmen zugunsten von Personen, die sich in den betreffenden Gemeinden niedergelassen hatten - nur dahin verstanden werden, dass der Umstand, daß eine Betreuung von ehemaligen KZ-Insassen in Frage steht, grundsätzlich nicht die Anwendbarkeit des § 13 Abs. 3 LAG zu begründen vermag; nicht aber ist damit gesagt, dass dann, wenn eine Massnahme ehemaligen KZ-Häftlingen zugute gekommen ist, die Anwendbarkeit des § 13 Abs. 3 LAG immer ausgeschlossen wäre. - BGH, 17.05.1954 - III ZR 22/53
Rechtsmittel
Hier handelt es sich aber bei den beanstandeten Verfügungen des Fahrbereitschaftsleiters Sp. um eigene und selbständige, unter Anwendung deutschen Rechts vorgenommene Verwaltungsakte des beklagten Landkreises; insbesondere erfolgte weder die Beschlagnahme noch die Wegnahme des Wagens durch die Besatzungsmacht oder einen Angehörigen der Besatzungsstreitkräfte, sondern auf Grund von Verfügungen, der Beklagten als deutscher Behörde - die insoweit auch nicht Organ der Besatzungsmacht war - so dass deren rechtliche Folgen nachzuprüfen die deutschen Gerichte befugt sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 25. März 1954 - III ZR 70/51 - S 4).
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