Gerichtsverfassungsgesetz
| 9. Titel - Bundesgerichtshof (§§ 123 - 140) |
(1) 1Die Großen Senate und die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Rechtsfrage. 2Sie können ohne mündliche Verhandlung entscheiden. 3Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für den erkennenden Senat bindend.
(2) 1Vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen oder der Vereinigten Großen Senate und in Rechtsstreitigkeiten, welche die Anfechtung einer Todeserklärung zum Gegenstand haben, ist der Generalbundesanwalt zu hören. 2Der Generalbundesanwalt kann auch in der Sitzung seine Auffassung darlegen.
(3) Erfordert die Entscheidung der Sache eine erneute mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat, so sind die Beteiligten unter Mitteilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu der Verhandlung zu laden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
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Rechtsprechung zu § 138 GVG
63 Entscheidungen zu § 138 GVG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und ...
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1508/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Großen Senats für ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
- BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Vernehmungsbegriff; ...
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts
Querverweise
Auf § 138 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz GVG (EGGVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10