Gerichtsverfassungsgesetz
9. Titel - Bundesgerichtshof (§§ 123 - 140) |
(1) 1Die Großen Senate und die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Rechtsfrage. 2Sie können ohne mündliche Verhandlung entscheiden. 3Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für den erkennenden Senat bindend.
(2) 1Vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen oder der Vereinigten Großen Senate und in Rechtsstreitigkeiten, welche die Anfechtung einer Todeserklärung zum Gegenstand haben, ist der Generalbundesanwalt zu hören. 2Der Generalbundesanwalt kann auch in der Sitzung seine Auffassung darlegen.
(3) Erfordert die Entscheidung der Sache eine erneute mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat, so sind die Beteiligten unter Mitteilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu der Verhandlung zu laden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechtsprechung zu § 138 GVG
65 Entscheidungen zu § 138 GVG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1508/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Großen Senats für ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
- BVerfG, 05.07.2019 - 2 BvR 167/18
Die Wahlfeststellung zwischen (gewerbsmäßig begangenem) Diebstahl und ...
- BGH, 09.12.2009 - 2 StR 433/09
Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Vernehmungsbegriff; ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2018 - L 12 SF 49/17
Überlanges PKH-Verfahren - Entschädigungsklage - Wahlrecht des Klägers zwischen ...
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
Zum selben Verfahren:
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Rechtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
Querverweise
Auf § 138 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz GVG (EGGVG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 10