Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1975 - III ZR 72/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung über eine Hilfsaufrechnung - Aufrechnung im Rechtsstreit gegen einen Teilanspruch - Erlöschen einer zur Aufrechnung verwendeten Gegenforderung - Wirkung einer Aufrechnung im Rechtsstreit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.1971 - VII ZR 224/69
Rechtsfolgen der Minderung der Werklohnforderung
Auszug aus BGH, 24.04.1975 - III ZR 72/72
Dann ist die zur Aufrechnung benutzte Gegenforderung verbraucht und kann vom Beklagten nicht seinerseits zur Aufrechnung im Rechtsstreit verwandt werden (BGHZ 56, 312, 314; LM zu UmstG § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Nr. 25 und zu BGB § 387 Nr. 44;… vgl. Palandt BGB 34. Aufl. zu § 389 Anm. 3). - RG, 25.01.1907 - VII 99/06
Replik der Aufrechnung
Auszug aus BGH, 24.04.1975 - III ZR 72/72
Das widerspricht der festen, vom Reichsgericht (RGZ 66, 266, 275) übernommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dahin geht: Macht der Kläger einen Teilbetrag einer Forderung geltend, dann muß er es hinnehmen, daß der Beklagte eine Gegenforderung gerade gegen diesen Teilbetrag zur Aufrechnung stellt; er kann den Beklagten mit der Aufrechnung nicht auf den nichteingeklagten Teil der Gesamtforderung verweisen.
- BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 188/01
Rechtschutzbedürfnis bei Klage wegen in einer notariellen Urkunde verbriefter …
Dann ist die zur Aufrechnung benutzte Gegenforderung verbraucht und kann von dem Beklagten nicht seinerseits zur Aufrechnung verwandt werden (vgl. BGHZ 56, 312, 314; BGH, Urteil vom 24. April 1975 - III ZR 72/72, WM 1975, 795; BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - XI ZR 127/93, NJW-RR 1994, 1203 unter II 2 a). - OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 6 U 604/20
Rückabwicklung eines finanzierten PKW-Kaufs: Erforderlichkeit von Angaben zum …
Rn. 33 Denn setzt der Kläger eine Gegenforderung von seinem Gesamtanspruch ab und klagt er nur noch einen "restlichen" Betrag ein, liegt darin eine Aufrechnungserklärung im Prozess (BGH, Urteil vom 24.04.1975 - III ZR 72/72 OLG Düsseldorf 12.05.1972 - BeckRS 1975, 31114489;… MüKoBGB/Schlüter, 9. Aufl. 2022, BGB § 388 Rn. 1 m.w.N.).
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