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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1651
BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/73 (https://dejure.org/1975,1651)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1975 - III ZR 75/73 (https://dejure.org/1975,1651)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/73 (https://dejure.org/1975,1651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung - Erledigung des Widerspruchs gegen einen Umlegungsbeschluss - Nichtigkeit einer im Wege der Vorausverfügung angeordneten Aufhebung einer Hypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 76
    Wirksamkeit einer vorweggenommenen Entscheidung über die Aufhebung einer Hypothek

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 2195
  • MDR 1975, 1006
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den …

    Auszug aus BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/73
    Ist der Eingriff aber regelmäßig auch ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig, dann stellt ihr Fehlen nicht einen so schwerwiegenden Mangel dar, daß er bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist und deshalb zur Dichtigkeit der betreffenden Verfügung fuhren muß (BVerwGE 19, 284, 287;… Wolff/Bachof a.a.O. § 51 I c 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen …

    Im Streitfall würde die einverständliche Zuweisung eines (Ersatz-)Grundstücks zur Abgeltung der in Ziffer 4 des Beschlusses auf 66.000 DM festgesetzten Entschädigung, wenn im Ausspruch dieser nicht vorgesehenen Rechtsfolge ein Fehler liegen sollte, jedenfalls nicht zur Nichtigkeit der (zumindest nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans) einen Verwaltungsakt (…Ernst/Zinkahn/Bielenberg a.a.O. § 76 Rdn. 7;… Schrödter, BBauG, 4. Aufl. § 76 Rdn. 2) bildenden Vorausregelung nach § 76 BBauG führen (vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/73 = NJW 1975, 2195, 2196).
  • BGH, 10.11.1988 - III ZR 63/87

    Zusammenrechnung der Beschwerdewerte in dem Baulandverfahren; Änderung einer …

    Ihr Inhalt wird daher später zum Bestandteil des Umlegungsplanes und teilt dessen Schicksal (Senatsurteil vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/73 = NJW 1975, 2195).
  • BGH, 27.04.1981 - III ZR 71/79

    Rechtswidrigkeit einer Umlegung; Amtspflichtverletzungen der Mitglieder des …

    Einem solchen Anspruch würde hier nicht entgegenstehen, daß die Regelung nach § 76 BBauG kein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist, sondern einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt darstellt, der seinerseits Bestandteil des Umlegungsplanes wird und dessen rechtliches Schicksal teilt (BVerwG Buchholz 406, 11 zu § 76 BBauG; Senatsurteil vom 16. Juli 1975 - III ZR 75/73 = WM 1975, 983).
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 70/82

    Anfechtung eines Umlegungsbeschlusses in Hamburg; Vorschaltverfahren; Anwendung …

    An einem solchen Verfahren sind regelmäßig mehrere Eigentümer beteiligt, es werden also die Rechte "Dritter" berührt (s. auch § 153 Abs. 3 Satz 3 BBauG über die Beschränkung der Wirkungen einer Wiedereinsetzung); auch setzt ein späterer Verfahrensabschnitt jeweils die Wirksamkeit der in dem vorangegangenen Abschnitt ergangenen Verwaltungsakte voraus (Senatsurteil vom 10. Juli 1975 - III ZR 75/73 = NJW 1975, 2195), und der Eigentümer, der den Umlegungsbeschluß nicht angefochten hat, kann im weiteren Verfahren nicht mehr geltend machen, sein Grundstück habe nicht in das Umlegungsgebiet einbezogen werden dürfen (Senatsurteil vom 7. Januar 1982 - III ZR 130/80 = WM 1982, 434).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 7 B 215.78

    Zugang zum Grundstück - Verkehrspolizeiliche Anordnung

    Es kann daher offenbleiben, ob im Innenbereich einer Gemeinde die Zugänglichkeit eines Grundstücks aus Gründen der Verkehrssicherheit wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden dürfte, ohne daß gleichzeitig eine andere Zuwegung wenigstens als Notbehelf zur Verfügung gestellt würde; ebensowenig braucht entschieden, zu werden, ob in einem Fall, in dem der Fortbestand einer seit langem bestehenden Straßenverbindung im Außenbereich mit ihrer Widmung auch für schwere Lastkraftwagen für einen Betrieb lebensnotwendig ist (so im Fall des BGH, Urteil vom 23. Juni 1975 - III ZR 75/73 - in NJW 1975, 1880 [1881]), Gründe der Verkehrssicherheit eine gänzliche oder partielle Sperre zulassen würden; denn hier bestand der von der Klägerin beabsichtigte Verkehr bisher nicht.
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