Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigungsanspruch auf Grund einer beabsichtigten Sprengung - Art der auslösenden Gefahr durch eine beabsichtigte Sprengung - Entschädigungspflichtiger bei enteignungsgleichen Eingriffen und Aufopferungsansprüchen - Vorliegen eines enteignungsgleichen Eingriffs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1673
- MDR 1962, 804
- DB 1962, 1274
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Auszug aus BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Dazu ist im einzelnen darzulegen: Bei enteignungsgleichen Eingriffen und Aufopferungsansprüchen trifft nach der Auffassung, wie sie der erkennende Senat in seiner - die Judikatur des Reichsgerichts fortsetzenden - ständigen Rechtsprechung vertritt und eingehend in der in BGHZ 11, 248 ff abgedruckten Entscheidung begründet hat, die Entschädigungspflicht nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten.So behandelt die Entscheidung in BGHZ 11, 248 ff den Fall, daß durch eine rechtswidrige Einweisungsverfügung des Landrats Wohnungssuchende - unzulässigerweise - in die Räume einer Fremden-Pension eingewiesen worden waren, die unterzubringen - auch - Aufgabe der Gemeinde war.
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Als Begünstigter könnt bei Aufopferung oder enteignungsgleichem Eingriff immer nur die öffentliche Hand in Betracht, und zwar ist nicht erforderlich, daß einer bestimmten Stelle der öffentlichen Hand konkrete Vorteile zugeflossen sind, sondern es genügt, daß die öffentliche Hand sich einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat (vgl. u.a. BGHZ 23, 157, 169 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]/170 und 26, 10, 15/6). - BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51
Anschein einer polizeilichen Gefahr
Auszug aus BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Wird ein derartiges, eine polizeiliche Gefahr auslösendes Verhalten durch die Behörde unterbunden, dann wird der Betroffene lediglich in die jeder Rechtsausübung innewohnenden Schranken verwiesen und ihm wird nicht ein "Sonderopfer" abverlangt, wie es für einen Entschädigungsanspruch (aus enteignungsgleichem Eingriff oder Aufopferung) Voraussetzung ist (vgl. BGHZ 5, 144, 151 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51]/2). - BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
Auszug aus BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Unter den hier interessierenden Gesichtspunkten ähnlich lag der Fall, der der Entscheidung in BGHZ 13, 395 ff zugrunde liegt. - BGH, 28.10.1957 - III ZR 74/56
(Aufopferungs-) Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
Auszug aus BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Auf den Zweck der - nicht von der Gemeinde selbst, sondern von einer staatlichen Stelle - getroffenen Maßnahme kann es in diesem Zusammenhang nicht ankommen, wenn diese Maßnahme nicht zu einem besonderen Vorteil der Gemeinde geführt hat (vgl. dazu die Ausführungen in BGHZ 26, 10, 15) [BGH 28.10.1957 - III ZR 74/56].
- BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74
Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes …
Als unmittelbar Begünstigte durch den Eingriff und damit als entschädigungspflichtig kann die Beklagte daher nur angesehen werden, wenn ihr - was hier allein in Betracht kommt - ein sonstiger besonderer Vorteil zugeflossen ist (BGH NJW 1962, 1673/4; NJW 1975, 1880 mit Nachweisen). - BGH, 05.07.1990 - III ZR 166/89
Rechtsweg für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …
Ansprüche aus Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) oder Aufopferung können sich nur gegen den Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Senatsurteil vom 5. Juli 1962 - III ZR 80/61 - NJW 1962, 673; vgl. auch BGH Urteil vom 30. November 1967 - VII ZR 34/65 - NJW 1968, 443;… Kreft in BGB-RGRK § 839 Rn. 65), nicht aber gegen einen Verein des bürgerlichen Rechts wie den Beklagten richten; einen solchen Anspruch kann die Klägerin daher gegen den Beklagten nicht durch Rechtsübergang von dem Zivildienstleistenden erworben haben. - BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77
Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter …
An einer solchen Begünstigung der Beklagten fehlt es hier, weil die rechtswidrige Aktion der Flugleiter der Beklagten weder Vorteile gebracht noch eine ihr obliegende Aufgabe erfüllt hat (vgl. BGH NJW 1962, 1673).
- BGH, 26.04.1979 - III ZR 100/77
Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung als enteignungsgleicher Eingriff; …
Entschädigungspflichtig ist nach der Rechtsprechung des Senats der Hoheitsträger, dessen Aufgaben wahrgenommen wurden oder dem die Vorteile des Eingriffs zuflössen (vgl. die Senatsurteile LM GG Art. 14 Nr. 67 = NJW 1958, 101; NJW 1962, 1673; BGHZ 40, 49). - BFH, 11.09.1968 - I 137/65
Einordnug der Zahlung einer Entschädigung der Stadt als Betriebsausgabe eines …
Die Erfüllung dieser Aufgabe sei ihr durch den Eingriff in das Mietrecht ermöglicht worden, ihr sei also dieser Eingriff zugute gekommen (vgl. weiter BGH-Urteile III ZR 141/55 vom 28. Januar 1957, BGHZ 23, 157 [169 ff.], und III ZR 74/56 vom 28. Oktober 1957, BGHZ 26, 10 [BGH 28.10.1957 - III ZR 74/56]; III ZR 80/61 vom 5. Juli 1962, Neue Juristische Wochenschrift 1962 S. 1673 - NJW 1962, 1673-).Denn entschädigungspflichtig für eine Enteignung oder einen enteignungsgleichen Eingriff ist immer nur die öffentliche Hand und nicht auch der begünstigte Private (…BGH-Urteile III ZR 180/50, a.a.O.; III ZR 80/61, a.a.O.;… III ZR 141/55, a.a.O.).
- BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61
Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.11.1962 - III ZR 121/61 klagte 1 4 9 als Begünstigten erwachsen sein; denn der Natur- und der Landschaftsschutz sind - angesichts ihrer überörtlichen und überbezirklichen Aufgabenstellung - reine Staatsaufgafcen (BGH Urt.v.X21. Dezember 1961 - III ZR 192/60 - S. 7 = VersR 1962, 262 = VerwRspr. 14 Kr« 147), und durch die Behandlung der Sache in der Kreisbehörde wurde daher dem L eine Aufgabe abgenommen, die es mit seinen Mitteln zu bewältigen hatte (BGH Urt.v. 5. Juli 1962-III ZR 80/61 = NJW 1962, 1673).
- BGH, 11.10.1962 - III ZR 135/61
Rechtsmittel
Dabei ist eine Stelle der öffentlichen Hand schon dann begünstigt, wenn sie sich einer ihr obliegenden Aufgabe entledigt hat oder wenn ihr tatsächlich eine Aufgabe abgenommen worden ist, die sie hätte bewältigen müssen, auch wenn ihr im Einzelfall ein meßbarer konkreter Vorteil nicht zugeflossen ist (BGHZ 23, 157/169; 26, 10/15; III ZR 80/61 vom 5. Juli 1962, zur Veröffentlichung bestimmt), Mehrere Entschädigungspflichtige haften, soweit nicht eine trennbare Sonderbegünstigung Einzelner vorliegt, als Gesamtschuldner (BGHZ 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] /86; 13, 395). - BGH, 30.01.1967 - III ZR 185/64
Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch eine Anordnung zur Notschlachtung von …
Für rechtswidrige enteignungsgleiche Eingriffe haftet aber eine Behörde, die den Eingriff nicht selbst vorgenommen hat, als Begünstigte nur dann, wenn ihr durch den Eingriff eine Aufgabe tatsächlich abgenommen wurde oder wenn ihr ein Vorteil wirklich zugeflossen ist (BGH Urt. vom 5. Juli 1962 III ZR 80/61 = Warn 1962 Nr. 169). - BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71
Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen …
Deshalb kann eine Gemeinde, die nicht einmal selbst den Eingriff vorgenommen hat, durch die Maßnahmen einer anderen Stelle der Öffentlichen Hand nur dann als begünstigt angesehen werden, wenn ihr eine Aufgabe abgenommen worden ist, die sie ohne den Eingriff mit ihren Mitteln noch zu bewältigen gehabt hätte, oder wenn ihr ein sonstiger besonderer Vorteil zugeflossen ist (vgl. BGHZ 10, 255, 263 ff; 11, 248, 258; Urteil des Senats in NJW 1962, 1673). - BGH, 22.11.1962 - III ZR 114/61
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