Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (14)
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BauGB § 112 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BauGB § 112 Abs. 2
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung einer Enteignungsbehörde an die Höhe einer angeordneten Vorauszahlung im späteren Enteignungsfeststellungsverfahren
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 112 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 112 Abs. 2
Bindung der Enteignungsbehörde an die Höhe der Vorauszahlungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grenzen der Bindung einer Einteignungsbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.11.2003 - 16 U (Baul) 7/03
- BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 240
- DVBl 2005, 196 (Ls.)
- DÖV 2005, 298
- BauR 2005, 367
- ZfBR 2005, 66
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1986 - III ZR 243/85
Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Leistung einer Vorauszahlung - …
Auszug aus BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04
a) Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat (BGH, Beschluß vom 27. November 1986 - III ZR 243/85 - BRS 53, Nr. 189, S. 535, 536), ist die Enteignungsbehörde an die Höhe der im Verfahren nach § 112 Abs. 2 BauGB angeordneten Vorauszahlung im späteren Enteignungsfeststellungsverfahren nicht gebunden (…ebenso Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB § 112 Rn. 5 f;… Reisnecker in Brügelmann BauGB § 112 Rn. 22).
- BGH, 08.11.2012 - III ZR 151/12
Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem …
Sie sind im Zusammenhang mit der Aufhebung der Beschlagnahme - also eines Verwaltungsakts, der als solcher im Revisionsverfahren frei auslegbar ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00, NJW-RR 2001, 840, 841 und Beschluss vom 30. September 2004 - III ZR 81/04, NVwZ 2005, 240) - und im Übrigen formularmäßig erfolgt. - OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96
Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen …
Zwar ist der Stadt zuzugeben, dass Vorauszahlungen auf die Höhe der zu erwartenden Entschädigung, welche nach einer Teileinigung über den Übergang des Grundstückseigentums von der Enteignungsbehörde gemäß § 111 Satz 2 BauGB zwingend festzusetzen sind, keine Bindungswirkung für die endgültige Entschädigungsfestsetzung entfalten, wenn die "zu erwartende Entschädigung" - selbst rechtskräftig - zu hoch festgesetzt wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1986 - III ZR 243/85 -, BRS 53 Nr. 189 [Juris Rn. 8]; Beschl. v. 30.09.2004 - III ZR 81/04 -, NVwZ 2005, 240 [Juris Rn. 4]).
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