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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2306
BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04 (https://dejure.org/2004,2306)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - III ZR 81/04 (https://dejure.org/2004,2306)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - III ZR 81/04 (https://dejure.org/2004,2306)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BauGB § 112 Abs. 2

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 240
  • DVBl 2005, 196 (Ls.)
  • DÖV 2005, 298
  • BauR 2005, 367
  • ZfBR 2005, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1986 - III ZR 243/85

    Aufhebung eines Enteignungsbeschlusses - Leistung einer Vorauszahlung - …

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - III ZR 81/04
    a) Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat (BGH, Beschluß vom 27. November 1986 - III ZR 243/85 - BRS 53, Nr. 189, S. 535, 536), ist die Enteignungsbehörde an die Höhe der im Verfahren nach § 112 Abs. 2 BauGB angeordneten Vorauszahlung im späteren Enteignungsfeststellungsverfahren nicht gebunden (…ebenso Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB § 112 Rn. 5 f;… Reisnecker in Brügelmann BauGB § 112 Rn. 22).
  • BGH, 08.11.2012 - III ZR 151/12

    Zur Amtshaftung aufgrund nicht durchgeführter BSE-Tests an Rindern in einem …

    Sie sind im Zusammenhang mit der Aufhebung der Beschlagnahme - also eines Verwaltungsakts, der als solcher im Revisionsverfahren frei auslegbar ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Februar 2001 - III ZR 49/00, NJW-RR 2001, 840, 841 und Beschluss vom 30. September 2004 - III ZR 81/04, NVwZ 2005, 240) - und im Übrigen formularmäßig erfolgt.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 5/96

    Enteignungsentschädigung: Bestimmung des Qualitätsstichtages bei städtebaulichen …

    Zwar ist der Stadt zuzugeben, dass Vorauszahlungen auf die Höhe der zu erwartenden Entschädigung, welche nach einer Teileinigung über den Übergang des Grundstückseigentums von der Enteignungsbehörde gemäß § 111 Satz 2 BauGB zwingend festzusetzen sind, keine Bindungswirkung für die endgültige Entschädigungsfestsetzung entfalten, wenn die "zu erwartende Entschädigung" - selbst rechtskräftig - zu hoch festgesetzt wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1986 - III ZR 243/85 -, BRS 53 Nr. 189 [Juris Rn. 8]; Beschl. v. 30.09.2004 - III ZR 81/04 -, NVwZ 2005, 240 [Juris Rn. 4]).
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