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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,5424
BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68 (https://dejure.org/1970,5424)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1970 - III ZR 94/68 (https://dejure.org/1970,5424)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1970 - III ZR 94/68 (https://dejure.org/1970,5424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Salmonellenbefall an eigeführten Argentinischen Hasen in der BRD und Beschlagnahme dieser durch die Regierungspräsidenten - Verpflichtung der Behörde zum Erlass einer Vernichtungsanordnung - Möglichkeit des Eindosens eingeführter außereuropäischer Hasen - Bekämpfung ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 139/62

    Tötung von Hunden bei Tollwutgefahr

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68
    Ein polizeilicher Zugriff, der einen Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt, oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, macht nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend und eine solche Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 5, 144, 151 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; LM Art. 14 GG (Ba) Nr. 29); etwas anderes kann gelten, wenn eine besondere gesetzliche Regelung vorliegt, wie in § 57 BSG, oder wenn die behördlichen Maßnahmen fehlerhaft sind, etwa gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen; derartiges liegt hier indessen nicht vor.

    Im übrigen wäre eine Entschädigung, falls sie geschuldet worden wäre, nach dem tatsächlichen Wert zu berechnen gewesen, den die Hasen zur Zeit des Eingriffs hatten (BGHZ 43, 196, 209) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] und nicht nach dem normalen Verkehrswert einwandfreier und unverdächtiger Ware, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats für den Anwendungsbereich der §§ 39, 57 BSG zutrifft (…Urt. v. 3. März 1969 - III ZR 104/67 = WM 1969, 1266 = MDR 1969, 913).

  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68
    Dem Berufungsgericht ist dahin zuzustimmen, daß die Klägerin aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im "Endiviensalatfall" (BVerwGE 12, 87 - NJW 1961, 2077) nichts für sich herleiten kann, weil es sich dort im Gegensatz zum vorliegenden Fall um leicht verderbliche Ware handelte und das ausgesprochene Veräußerungsverbot zur Vernichtung der Ware führen mußte.
  • BGH, 20.01.1966 - III ZR 109/64

    Schweinemast - Enteignungsgleicher Eingriff, § 839 BGB

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68
    Ein polizeilicher Zugriff, der einen Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt, oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, macht nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend und eine solche Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 5, 144, 151 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; LM Art. 14 GG (Ba) Nr. 29); etwas anderes kann gelten, wenn eine besondere gesetzliche Regelung vorliegt, wie in § 57 BSG, oder wenn die behördlichen Maßnahmen fehlerhaft sind, etwa gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen; derartiges liegt hier indessen nicht vor.
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 233/51

    Anschein einer polizeilichen Gefahr

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68
    Ein polizeilicher Zugriff, der einen Störer zur Beachtung der öffentlichen Ordnung zwingt, oder von seinem Eigentum ausgehende Störungen beseitigt, macht nur die allgemeinen Schranken der Rechtsausübung geltend und eine solche Maßnahme ist grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen, selbst wenn sie zur Vernichtung des Eigentums führt (BGHZ 5, 144, 151 [BGH 14.02.1952 - III ZR 233/51] ; 43, 196, 203 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] ; 45, 23, 25 [BGH 20.01.1966 - III ZR 109/64] ; LM Art. 14 GG (Ba) Nr. 29); etwas anderes kann gelten, wenn eine besondere gesetzliche Regelung vorliegt, wie in § 57 BSG, oder wenn die behördlichen Maßnahmen fehlerhaft sind, etwa gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen; derartiges liegt hier indessen nicht vor.
  • BGH, 03.03.1969 - III ZR 104/67

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchenG) - …

    Auszug aus BGH, 17.02.1970 - III ZR 94/68
    Im übrigen wäre eine Entschädigung, falls sie geschuldet worden wäre, nach dem tatsächlichen Wert zu berechnen gewesen, den die Hasen zur Zeit des Eingriffs hatten (BGHZ 43, 196, 209) [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] und nicht nach dem normalen Verkehrswert einwandfreier und unverdächtiger Ware, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats für den Anwendungsbereich der §§ 39, 57 BSG zutrifft (Urt. v. 3. März 1969 - III ZR 104/67 = WM 1969, 1266 = MDR 1969, 913).
  • BGH, 27.06.1975 - III ZR 156/72

    Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff - Verbote und …

    Dieser rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 43, 196, 202 f; 45, 23, 25; 55, 366, 369; LM Art. 14 (Ba) GrundG Nr. 29; Urteile vom 25. Januar 1968 - III ZR 131/66 - S. 13 und vom 17. Februar 1970 - III ZR 94/68 - S. 16).
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