Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs wegen einer sogenannten faktischen Bausperre - Verhinderung einer an sich zulässigen Bebauung - Fehlen tatrichterlicher Feststellungen zum konkreten Nutzungswillen des Klägers
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG.
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14 Abs. 3
Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch wegen einer sog faktischen Bausperre - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 11.07.1989 - 3 O 7327/88
- OLG München, 14.03.1991 - 1 U 5659/89
- BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91
Papierfundstellen
- NJW 1993, 336 (Ls.)
- NVwZ 1992, 1119
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1980 - III ZR 18/79
Enteignungsentschädigung bei Veränderungssperre; Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91
Eine solche liegt vor, wenn eine nach allgemeinem Bau- und Bodenrecht an sich zulässige Bebauung tatsächlich verhindert wird (Senatsurteile BGHZ 58, 124, 129; 73, 161, 166 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152).Dabei muß er grundsätzlich seine Nutzungsvorstellungen, soweit sie nicht offen zutage liegen, der Behörde so verdeutlichen, daß diese zur Prüfung des konkreten Vorhabens in der Lage ist (Senatsurteile BGHZ 58, 124, 129 und vom 25. September 1980 - III ZR 18/79 - DVBl 1981, 391, 394 [BGH 25.09.1980 - III ZR 18/79], insoweit in BGHZ 78, 152 nicht abgedruckt).
Auf seiten der Behörde ist ein eindeutiges Verhalten zu verlangen, das als Ausdruck ihrer in dieser Frage verbindlichen Haltung aufgefaßt werden kann (Senatsurteile BGHZ 73, 161, 180 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] und vom 25. September 1980 aaO).
- BGH, 14.12.1978 - III ZR 77/76
Zeitlicher Umfang der entschädigungslosen Duldung von Veränderungssperren
Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91
Eine solche liegt vor, wenn eine nach allgemeinem Bau- und Bodenrecht an sich zulässige Bebauung tatsächlich verhindert wird (Senatsurteile BGHZ 58, 124, 129; 73, 161, 166 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152).Auf seiten der Behörde ist ein eindeutiges Verhalten zu verlangen, das als Ausdruck ihrer in dieser Frage verbindlichen Haltung aufgefaßt werden kann (Senatsurteile BGHZ 73, 161, 180 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] …und vom 25. September 1980 aaO).
- BGH, 10.02.1972 - III ZR 188/69
Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre
Auszug aus BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91
Eine solche liegt vor, wenn eine nach allgemeinem Bau- und Bodenrecht an sich zulässige Bebauung tatsächlich verhindert wird (Senatsurteile BGHZ 58, 124, 129; 73, 161, 166 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76]; 78, 152).Dabei muß er grundsätzlich seine Nutzungsvorstellungen, soweit sie nicht offen zutage liegen, der Behörde so verdeutlichen, daß diese zur Prüfung des konkreten Vorhabens in der Lage ist (Senatsurteile BGHZ 58, 124, 129 und vom 25. September 1980 - III ZR 18/79 - DVBl 1981, 391, 394 [BGH 25.09.1980 - III ZR 18/79], insoweit in BGHZ 78, 152 nicht abgedruckt).
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93
Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer …
Dies setzt voraus, daß der Kläger während der Sperre die konkrete Absicht und die konkrete Möglichkeit hatte, die Räumlichkeiten des siebten Obergeschosses als Lager- oder Verkaufsräume zu vermieten (…vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1992 a.a.O.; Senatsbeschluß vom 7. Mai 1992 - III ZR 95/91 - NVwZ 1992, 1119). - OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Amts- und Staatshaftung im Beitrittsgebiet: Schadensersatz wegen der …
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung (NVwZ 1992, 1119, 1121) ausgeführt, ein Bauwilliger, der eine ihm günstige Klausel im Vertrag mit dem Verkäufer des Baugrundstücks, wonach der Kaufpreis erst mit bestandskräftiger Erteilung der Baugenehmigung zu belegen sei, noch vor Stellung des Bauantrages zu seinem Nachteil ändere, müsse sich im Falle der verzögerten Erteilung der Baugenehmigung (faktische Bausperre) einen Mitverursachungsanteil nicht anrechnen lassen: die Einzelheiten der Vertragsgestaltung fielen in den Bereich der freien unternehmerischen Entscheidung des Klägers und er habe nicht mit einem amtspflichtwidrigen Verhalten der Beklagten rechnen und sich daher nicht vor dessen Folgen vertraglich absichern müssen. - BVerwG, 21.03.2013 - 4 B 1.13
Zur entsprechenden Anwendung der gemeindlichen Verlängerung der Geltungsdauer der …
Die Urteile vom 10. Februar 1972 - III ZR 188/69 - (BGHZ 58, 124), vom 3. Juli 1972 - III ZR 134/71 - (NJW 1972, 1713), vom 14. Dezember 1978 - III ZR 77/76 - (BGHZ 73, 161), vom 25. September 1980 - III ZR 18/79 - (BGHZ 78, 152) und vom 17. Dezember 1981 - III ZR 72/80 - (BauR 1982, 247) befassen sich mit den Voraussetzungen für die Gewährung einer (verschuldensunabhängigen) Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff bei Veränderungssperren, der Beschluss vom 7. Mai 1992 - III ZR 95/91 - (NVwZ 1992, 1119) behandelt allgemein die Voraussetzungen einer Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs.
- BGH, 19.11.1992 - III ZR 106/91
Enteignungsgleicher Eingriff bei Versagung des Bauvorbescheids und verzögerter …
Voraussetzung dafür, daß die Klägerin vorher bauen konnte und ihr damit durch den verzögerten Baubeginn etwas "genommen" wurde (…Senatsbeschlüsse vom 17. September 1987 - III ZR 176/86 - BGHR GG vor Art. 1/Enteignungsgleicher Eingriff, Bausperre 1 und vom 7. Mai 1992 - III ZR 95/91 - für BGHR vorgesehen), waren aber eine Vertragsänderung zwischen ihr und der Eigentümerin sowie die Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats. - BayObLG, 08.12.1998 - 2Z RR 363/97
Ausgleichsanspruch bei Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Denkmalschutzes
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine Verzögerung bei der Erteilung einer Baugenehmigung ebenso einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen kann wie eine förmliche, dem geltenden Recht widersprechende Ablehnung einer Bauerlaubnis (BGH NVwZ 1992, 1119/1121 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 30.09.1994 - 4 U 946/93
Beurteilung eines gemischten Vertrags nach Kaufrecht oder Werkvertragsrecht; …
Die Freizeichnung von jeglicher Schadensersatzverpflichtung gefährdete auch die Erreichung des Vertragszwecks, weil sie der Beklagten die sanktionslose Vernachlässigung der von ihr übernommenen Hauptleistungspflicht aus dem Vertrag ermöglichte (BGH NJW 93, 336).
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