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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,6668
BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61 (https://dejure.org/1962,6668)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1962 - III ZR 97/61 (https://dejure.org/1962,6668)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - III ZR 97/61 (https://dejure.org/1962,6668)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61
    Sie stellt den Tatrichter besonders frei und gewährt ihm einen großen Ermessensspielraum, so daß der Nachprüfung in der Revisionsinstanz enge Grenzen gezogen sind und das Revisionsgericht dann, wenn der Tatrichter die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Auswertung in den Urteilsgründen dargelegt hat, nur nachprüfen kann, ob die Entschädigungsbemessung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob für die Entscheidung wesentliche Tatsachen außer acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (u.a. BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50] und 6, 62, 63).
  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57

    Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …

    Auszug aus BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61
    Dem trägt die Vorschrift des § 287 ZPO, die für die Bestimmung der Höhe der nach Enteignungsgrundsätzen zu leistenden Entschädigung durch den Tatrichter maßgeblich ist (BGHZ 29, 217 [BGH 22.01.1959 - III ZR 186/57] u.a.), Rechnung.
  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61
    Schließlich geht ein Revisionsangriff noch in folgende Richtung: Die von dem Leitungsrecht der Klägerin in Anspruch genommene Fläche stelle nur einen geringen Teil des Gesamtgrundstücks dar, es hätte deshalb nicht, wie es geschehen sei, die maßgebliche Bewertung auf die Schutzstreifenfläche beschränkt werden dürfen, sondern es hätte - entsprechend den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. September 1957 III ZR 171/56 (= WM 1958, 78) aufgestellt habe - nur die Beeinträchtigung des Gesamtwertes der betroffenen Grundstücke in Betracht gezogen werden dürfen.
  • BGH, 09.11.1959 - III ZR 149/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1962 - III ZR 97/61
    Wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1959 III ZR 149/58 Bezug genommen, durch das das Urteil des Oberlandesgerichts vom 24. Juni 1958 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war.
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