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| OLG Düsseldorf, 04.02.2025 - III-2 St 3/24 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versuchte mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS); Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Anwendung von Jugendstrafrecht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2025 - 2 St 3/24
Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224). - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2025 - 2 St 3/24
Entscheidend ist die innere Tatseite, also inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. hierzu BGH, NStZ 2010, 281). - BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2025 - 2 St 3/24
Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.2025 - 2 St 3/24
Er ist allerdings sowohl für die Beurteilung der Schuldschwere im Sinne des § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG als auch für die Zumessung der konkreten Jugendstrafe insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 155; NStZ-RR 2001, 215; BGHSt 16, 261; BGHSt 15, 224).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2026 - 5 D 82/22
Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e. V. rechtmäßig
Rn. 66 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 2025 - 12 S 2124/22 -, DÖV 2025, 622, juris, Rn. 49; BGH, Beschluss vom 5. April 2023 - AK 11 und 12/23 -, NStZ-RR 2023, 174, juris, Rn. 8 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2025 - III-2 St 3/24 -, juris, Rn. 12 ff.; OLG Celle, Urteil vom 23. August 2023 - 4 St 1/23 -, juris, Rn. 394 ff.
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