Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.06.2010 - III-2 Ws 143/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Erforderlichkeit der Tataufarbeitung als Voraussetzung für eine günstige Kriminalprognose im Zusammenhang mit der Reststrafenaussetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erforderlichkeit der Tataufarbeitung als Voraussetzung für eine günstige Kriminalprognose im Zusammenhang mit der Reststrafenaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - III StVK 176/10
- OLG Hamm, 10.06.2010 - III-2 Ws 143/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 338 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00
Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG …
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10
Auch kann insbesondere bei Affekttaten und bei fortbestehender Tatleugnung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 251 ff.) eine fehlende Schuldeinsicht- und Schuldverarbeitung als Indiz für eine Tatwiederholung ungeeignet sein. - OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99
Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10
Rn. 8 Die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer war entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758). - OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10
Rn. 8 Die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer war entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758). - OLG Hamburg, 20.04.1999 - 2a Ws 89/99
Auszug aus OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 Ws 143/10
Rn. 8 Die Einholung eines Sachverständigengutachtens seitens der Strafvollstreckungskammer war entbehrlich, da ein solches nur einzuholen ist, wenn die Strafvollstreckungskammer erwägt, die Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung auszusetzen (vgl. OLG Jena, StV 2001, 26; OLG Karlsruhe, StV 1999, 385; OLG Hamburg, NJW 2000, 2758).
- OLG Hamm, 20.04.2017 - 1 Ws 157/17
Erstellen einer günstigen Sozialprognose bei einem leugnenden Angeklagten
Einen gewichtigen Hinweis auf eine kriminalprognostisch relevante Versagungshaltung stellt insbesondere die emotionale Haltung des Täters zur Tat dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2010 - III-2 Ws 143/10 - m.w.N., Rn. 5, juris). - OLG Oldenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 409/22
Zulässigkeit der Vollstreckung von Freiheitsstrafe nach Erledigung der …
Verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose gehen jedoch zu Lasten des Verurteilten und schließen eine Strafaussetzung aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.2010, III-2 Ws 143/10, bei juris Rz. 1;… OLG Karlsruhe, Beschluss v. 24.07.2006, 3 Ws 213/06, bei juris Rz. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.03.2010 - 2 Ws 143/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
StPO § 235; StPO § 329 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei starken Schmerzen des Angeklagten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung bei starken Schmerzen des Angeklagten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.12.2008 - 2 Ws 613/08
Anforderungen an den Nachweis von Art und Schwere eine Erkrankung
Auszug aus OLG Köln, 12.03.2010 - 2 Ws 143/10
Rn. 2 Das Landgericht hat dem Angeklagten mit an sich zutreffender Begründung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen das Verwerfungsurteil vom 21.12.2009 versagt, weil die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Entschuldigung des Ausbleibens in der Berufungsverhandlung nicht genügte (vgl. Senat Beschluß vom 10.12.2008 - 2 Ws 613/08 = NStZ-RR 2009, 112).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".