Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.01.2014 - III-2 Ws 671/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Nachverurteilung zu einer Geldstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Nachverurteilung zu einer Geldstrafe
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafbefehl
Einem solchen Strafbefehl kann daher keinerlei präjudizielle Wirkung zukommen (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 5 Ws 69 - 70/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 6. Februar 2014 - III-1 Ws 36/14 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 8. Januar 2014 - III-2 Ws 671/13 -, juris). - OLG Celle, 06.11.2024 - 2 Ws 303/24
Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen einen Bewährungswiderruf
Aus der bloßen Verhängung einer Geldstrafe kann daher nicht auf eine vom Tatgericht gestellte günstige Legalprognose geschlossen werden (OLG Köln, Beschluss vom 8. Januar 2014 - III-2 Ws 671/13 -, juris; Senat, Beschluss vom 20. Mai 2015, Az.: 2 Ws 45/15).
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