Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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StGB § 125 Abs. 1
Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs gem. § 125 Abs. 1 StGB
Verfahrensgang
- AG Bad Oeynhausen, 13.06.2012 - 4a Ds 238/11
- OLG Hamm, 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 347
- StV 2013, 569
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Von diesem Grundsatz ist aber abzuweichen, wenn die Beweiswürdigung erhebliche Lücken hat, indem sie wesentliche Aspekte unerörtert lässt und sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (ständige höchstrichterlicher Rspr., zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 5 StR 372/12, bei Juris;… vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 337 Rz. 26f. m.w.N.). - BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07
Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
In einem solchen Fall bedarf es daher näherer Ausführungen, um nachvollziehen zu können, ob die Wiedererkennungsleistung des Zeugen zuverlässig ist (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 148). - OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Begehen aus einer Menschenmenge - wie hier - einzelne oder wenige Personen gemeinsam Gewalttätigkeiten, liegt ein Landfriedensbruch nur vor, wenn die Menschenmenge insgesamt nicht nur die Kulisse, sondern aufgrund ihres Verhaltens die Basis der Ausschreitungen bildet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234, 235; AG Tiergarten NJW 1988, 3218: Kreuzberger Krawalle am 01.05.1987; AG Freiburg StV 1982, 371).
- OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 913/01
Falsche Verdächtigung, erforderlicher Umfang der Feststellungen
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Alle Elemente der Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld müssen durch Tatsachen belegt sein (OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 167). - BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90
Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Das erfordert eine in sich geschlossene und vollständige Darstellung aller äußeren und inneren Tatsachen, damit erkennbar wird, auf welche tatsächliche Grundlage der Tatrichter seine rechtliche Beurteilung gestützt hat (BGH NStZ 1990, 496). - AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87
Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Begehen aus einer Menschenmenge - wie hier - einzelne oder wenige Personen gemeinsam Gewalttätigkeiten, liegt ein Landfriedensbruch nur vor, wenn die Menschenmenge insgesamt nicht nur die Kulisse, sondern aufgrund ihres Verhaltens die Basis der Ausschreitungen bildet (vgl. OLG Köln NStZ-RR 1997, 234, 235; AG Tiergarten NJW 1988, 3218: Kreuzberger Krawalle am 01.05.1987; AG Freiburg StV 1982, 371). - OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12
Die Frage darf das Urteil nicht offen lassen, da hiervon der Beweiswert der Aussage des Zeugen abhängt: Sofern der Zeuge den Angeklagten erstmals in der Hauptverhandlung "auf der Anklagebank" wiedererkannt hat, ist der Beweiswert seiner Aussage erheblich gemindert: Einerseits wegen der langen Zeitdauer zwischen Beobachtung und Identifizierung, vor allem aber aufgrund der hohen Suggestivwirkung, wenn dem Zeugen nur der Angeklagte als solcher präsentiert wird (vgl. OLG Köln, StV 1998, 640).
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18
Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee
Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass dafür die Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB nicht nur Kulisse sein darf, sondern auf Grund ihres Verhaltens gerade die Basis der Ausschreitungen bilden muss (vgl. BGH NStZ 2013, 347). - OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21
Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch
Rn. 15 Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH…, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5). - LG Berlin, 30.08.2019 - 528 Qs 74/19
Voraussetzungen eines besonders schweren Landfriedensbruchs bei der Teilnahme an …
(OLG Hamm, NStZ 2013, 347, beck-online).
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