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AG Fürth/Bayern, 21.03.2016 - IK 785/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Fürth/Bayern, 21.03.2016 - IK 785/15
- LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2016 - 11 T 2794/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Magdeburg, 19.03.2013 - 340 IN 967/12
Insolvenzverfahren: Verhältnismäßigkeit der Versagung von …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 21.03.2016 - IK 785/15
Der Vortrag einer "mittelbaren" Angabe durch Vorlage einer Gehaltsabrechnung ändert daran nichts, da es nicht darauf ankommen kann, dass das Gericht vom Bestehen eines Girokontos aus ergänzend vorgelegten Unterlagen Kenntnis erhält (vgl. hierzu AG Magdeburg, Beschluss vom 19.03.2013 - 340 IN 967/12). - BGH, 10.09.2015 - IX ZB 9/15
Restschuldbefreiungsverfahren: Antragsberechtigung für Versagungsanträge
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 21.03.2016 - IK 785/15
Hamburg, Beschluss vom 19.2.2015, ZinsO 2015 S. 821ff; Frind, ZinsO 2015, 542, 546; LG Dessau-Roßlau, 06.05.2015, ZinsO 2015, 2233) und sich mit evtl. bereits vorliegenden Versagungsgründen befassen. - BGH, 17.03.2005 - IX ZB 260/03
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben des Schuldners …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 21.03.2016 - IK 785/15
Es ist zwar anerkannt, dass ein Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren unvorsätzlich unrichtige Auskünfte bis zur Eröffnung korrekt berichtigen oder ergänzen kann (BGH, Beschluß vom 17.3. 2005 - IX ZB 260/03, NZ! 2005, 461).