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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.08.1988 - 17 WF 205/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5613
OLG Stuttgart, 18.08.1988 - 17 WF 205/88 (https://dejure.org/1988,5613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.08.1988 - 17 WF 205/88 (https://dejure.org/1988,5613)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. August 1988 - 17 WF 205/88 (https://dejure.org/1988,5613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsanpruch; Kind in Polen; Vater aus der BRD; Regelunterhalt

Papierfundstellen

  • IPRax 1990, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 05.02.1993 - 3 UF 4458/92

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen auf Unterhalt, wenn der …

    Da mit der Zulassung der Leistungsklage der Grundsatz des § 322 ZPO durchbrochen wird, dass eine erneute Klage über denselben Streitgegenstand unzulässig ist, muss - soweit das ausländische Urteil anzuerkennen ist - eine inhaltlich mit ihm übereinstimmende Sachentscheidung ergehen (BGH, NJW 1964, 1626 ; FamRZ 1986, 665, 667; FamRZ 1987, 370 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 97, 98; OLG Hamm - 5. FamS -, FamRZ 1991, 718 ; - 10. FamS -, FamRZ 1989, 1333 ; OLG Stuttgart, IPRax 1990, 49 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 600, 601;… MünchKomm/Gottwald, ZPO , 1992, § 722 ZPO Rdn. 29).

    Die Rechtsprechung hat für Fälle der vorliegenden Art die Verurteilung in DM nur ausnahmsweise dann zugelassen, wenn das Devisenrecht im Aufenthaltsstaat des Gläubigers keine andere Erfüllungsmöglichkeit vorsieht (siehe BGH, FamRZ 1987, 370, 371; FamRZ 1990, 992, 993: damalige CSSR; OLG Stuttgart, IPRax 1990, 49 : Polen; die bisherigen polnischen Devisenbeschränkungen sind mit Wirkung vom 15. März 1989 aufgehoben worden, siehe Baumann, IPRax 1990, 28, 30; ferner Baumann, Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltssachen, S. 36).

    Die gestiegenen Lebenshaltungskosten in der Türkei, wie sie auch im Kursverfall der türkischen Lira zum Ausdruck kommen, stellen einen Grund für die Abänderung von Unterhaltstiteln dar (siehe BGH, FamRZ 1992, 1060, 1062; OLG Stuttgart, IPRax 1990, 49 ).

  • KG, 07.01.1994 - 3 UF 4059/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für ein Kind; Abänderung eines Urteils; …

    Die Leistungs- und Abänderungsklage, die miteinander verbunden werden können (vgl. dazu OLG Stuttgart IPRax 1990, 49; Baumann IPRax 1990, 28, 32) sind von dem Vorbringen des Klägers und von seinem Verlangen der Verurteilung zu - ursprünglich - 400,- DM monatlich gedeckt.
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