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   FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06   

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https://dejure.org/2007,18127
FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06 (https://dejure.org/2007,18127)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29.03.2007 - IV 203/06 (https://dejure.org/2007,18127)
FG Thüringen, Entscheidung vom 29. März 2007 - IV 203/06 (https://dejure.org/2007,18127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines weiteren erfolgswirksamen Aktivierens von Feldinventar eines gewerblichen landwirtschaftlichen Betriebes im Folgejahr; Richtlinie R 131 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuerichtlinien (EStR) 2001 als eine Verwaltungsvorschrift; Anspruch des einzelnen ...

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; ; EStR 2001 RL 131 Abs. 2 S. 3; ; AO 1977 § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Übergang von der Aktivierung des Feldinventars eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Nichtaktivierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Übergang von der Aktivierung des Feldinventars eines landwirtschaftlichen Betriebes zur Nichtaktivierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aktivierung von Feldinventar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktivierung von Feldinventar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 996
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.04.2000 - IV R 38/99

    Aktivierung von Feldbeständen

    Auszug aus FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06
    Der Kläger beruft sich im Weiteren auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Urteil vom 6. April 2000 (IV R 38/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 191, 527, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 422; Beschluss des BFH vom 10. August 2004, I B 212/03, Haufe-Index 1257813, zitiert nach Haufe Steueroffice Professional - Kanzlei-Edition).

    Denn bei einem land- und forstwirtschaftlichem Betrieb gehört auch das als Umlaufvermögen auszuweisende Feldinventar zum Betriebsvermögen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, das nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen ist (Urteil des BFH vom 6. April 2000 IV R 38/99 a.a.O.).

    Seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. April 2000 (IV R 38/99 a.a.O) geht der BFH jedoch von einer Billigkeitsmaßnahme im Sinne des § 163 AO aus.

    Insoweit ist es folgerichtig, wenn der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 6. April 2000 (IV R 38/99 a.a.O.) die Rückkehr zur materiell zwingend vorgeschriebenen Aktivierung - nach vorheriger "Nichtaktivierung" - für in jedem Fall zulässig erachtet.

    Der I. Senat hatte dort - unter Verweis auf das Urteil des BFH vom 6. April 2000 (IV R 38/99 a.a.O.) - ausgeführt, dass das den Land- und Forstwirten von der Finanzverwaltung eingeräumte "Wahlrecht", auf die Aktivierung dieser Feldbestände zu verzichten, im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität keine Bindungswirkung für die Zukunft entfalte.

    Demgegenüber hatte der IV. Senat des BFH (Urteil vom 6. April 2000 IV R 38/99 a.a.O.), auf das sich der I. Senat bezogen hat, ausdrücklich ausgeführt, dass der Land- und Forstwirt wegen des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität (nach der Rückkehr zur richtigen Bilanzierung in Form der Aktivierung des Feldinventars) daran auch für die Zukunft gebunden sei.

  • BFH, 10.08.2004 - I B 212/03

    Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06
    Der Kläger beruft sich im Weiteren auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), Urteil vom 6. April 2000 (IV R 38/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 191, 527, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 422; Beschluss des BFH vom 10. August 2004, I B 212/03, Haufe-Index 1257813, zitiert nach Haufe Steueroffice Professional - Kanzlei-Edition).

    Der Senat folgt insoweit nicht dem Beschluss des I. Senats des BFH vom 10. August 2004 (I B 212/03 a.a.O.).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06
    Die Richtlinie R 131 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, auf die sich der Kläger beruft, ist keine Rechtsnorm, sondern eine Verwaltungsvorschrift, mit deren Hilfe nur eine gleichmäßige Gesetzesanwendung durch die Verwaltungsbehörden erreicht, nicht aber eine Bindung im Sinne einer Rechtsverordnung erzielt werden kann und soll (vgl. z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BverfGE- 78, 214, 227).
  • FG Brandenburg, 22.10.2003 - 2 K 618/02

    Keine Bindung an das gebilligte Wahlrecht über die Aktivierung des Feldinventars;

    Auszug aus FG Thüringen, 29.03.2007 - IV 203/06
    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichtes Brandenburg vom 22. Oktober 2003 (II K 618/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1005) und den daraufhin ergangenen Beschluss des BFH beziehe, seien diese Entscheidungen im vorliegenden Fall nicht mehr aktuell.
  • BFH, 18.03.2010 - IV R 23/07

    Kein Wechsel von der Aktivierung des Feldinventars zu einem Verzicht auf dessen

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 996 veröffentlicht.
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