Rechtsprechung
   FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15971
FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00 (https://dejure.org/2002,15971)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2002 - IV 25/00 (https://dejure.org/2002,15971)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - IV 25/00 (https://dejure.org/2002,15971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfüllen einer Ware in der Freizone führt nicht zur Zollwerterhöhung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umfüllen einer Ware in der Freizone führt nicht zur Zollwerterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfüllen einer Ware in der Freizone führt nicht zur Zollwerterhöhung

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Zollwert:

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00
    Diese gelten indes im Allgemeinen für vor ihrem Inkrafttreten verwirklichte Sachverhalte nur, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrer Struktur eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. EuGH , Urteil vom 12.11.1981 Rs. 212 und 217/80, EuGHE 1982, 2735, 2751; EuG, Urteil vom 6.11.1997 Rs. C-261/96, ZfZ 1998, 60; EuG, Urteil vom 19.2.1998 T-42/96, ZfZ 1998, 201).
  • EuGH, 06.11.1997 - C-261/96

    Conserchimica

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00
    Diese gelten indes im Allgemeinen für vor ihrem Inkrafttreten verwirklichte Sachverhalte nur, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrer Struktur eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. EuGH , Urteil vom 12.11.1981 Rs. 212 und 217/80, EuGHE 1982, 2735, 2751; EuG, Urteil vom 6.11.1997 Rs. C-261/96, ZfZ 1998, 60; EuG, Urteil vom 19.2.1998 T-42/96, ZfZ 1998, 201).
  • FG Hamburg, 03.02.1983 - IV 40/81
    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 25/00
    Zu den Transaktionskosten i.S.v. Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a) ii) gehören die für die verwendeten Umschließungen anlässlich der Einfuhr der zu bewertenden Ware aufgewendeten Kosten (FG Hamburg Urteil vom 03.02.1983 IV 40/81 N, EFG 1983, 582), also auch die Herstellungskosten für die Umschließungen (Dorsch Zollrecht Art. 32 Lfg. März 1998 Rn. 9).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 179/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 178/16 - Bemessung

    Die in der Union erfolgte Wertschöpfung in Bezug auf die Gestaltungsleistungen ist nicht losgelöst davon zu bewerten, sondern fließt - entsprechend der Systematik der jeweils für sich zu betrachtenden Hinzurechnungsvorschriften und der insoweit abschließenden und auch keinen Raum für eine Zweifelsregelung offen lassenden Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK - in die außerhalb der Union liegende Wertschöpfung der Umschließung mit ein (insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem mit dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002, IV 25/00, in: juris, entschiedenen Fall, bei dem hinsichtlich der Verpackungskosten - Umfüllen der Ware nach Verbringen in den Freihafen - die zeitliche Zäsur eine klare Unterscheidung von in und außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbrachten Leistungen ermöglichte).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 177/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 148/17

    Die in der Union erfolgte Wertschöpfung in Bezug auf die Gestaltungsleistungen ist nicht losgelöst davon zu bewerten, sondern fließt - entsprechend der Systematik der jeweils für sich zu betrachtenden Hinzurechnungsvorschriften und der insoweit abschließenden und auch keinen Raum für eine Zweifelsregelung offen lassenden Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK - in die außerhalb der Union liegende Wertschöpfung der Umschließung mit ein (insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem mit dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002, IV 25/00, in: juris, entschiedenen Fall, bei dem hinsichtlich der Verpackungskosten - Umfüllen der Ware nach Verbringen in den Freihafen - die zeitliche Zäsur eine klare Unterscheidung von in und außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbrachten Leistungen ermöglichte).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17

    Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

    Die in der Union erfolgte Wertschöpfung in Bezug auf die Gestaltungsleistungen ist nicht losgelöst davon zu bewerten, sondern fließt - entsprechend der Systematik der jeweils für sich zu betrachtenden Hinzurechnungsvorschriften und der insoweit abschließenden und auch keinen Raum für eine Zweifelsregelung offen lassenden Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK - in die außerhalb der Union liegende Wertschöpfung der Umschließung mit ein (insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem mit dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002, IV 25/00, in: juris, entschiedenen Fall, bei dem hinsichtlich der Verpackungskosten - Umfüllen der Ware nach Verbringen in den Freihafen - die zeitliche Zäsur eine klare Unterscheidung von in und außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbrachten Leistungen ermöglichte).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 178/16

    Bemessung eines erhöhten Zollwerts wegen der Einbeziehung von Zahlungen an

    Die in der Union erfolgte Wertschöpfung in Bezug auf die Gestaltungsleistungen ist nicht losgelöst davon zu bewerten, sondern fließt - entsprechend der Systematik der jeweils für sich zu betrachtenden Hinzurechnungsvorschriften und der insoweit abschließenden und auch keinen Raum für eine Zweifelsregelung offen lassenden Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) ii) ZK - in die außerhalb der Union liegende Wertschöpfung der Umschließung mit ein (insofern unterscheidet sich der Streitfall auch von dem mit dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002, IV 25/00, in: juris, entschiedenen Fall, bei dem hinsichtlich der Verpackungskosten - Umfüllen der Ware nach Verbringen in den Freihafen - die zeitliche Zäsur eine klare Unterscheidung von in und außerhalb des Gemeinschaftsgebiets erbrachten Leistungen ermöglichte).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht