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   RG, 05.12.1919 - IV 985/19   

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RG, 05.12.1919 - IV 985/19 (https://dejure.org/1919,498)
RG, Entscheidung vom 05.12.1919 - IV 985/19 (https://dejure.org/1919,498)
RG, Entscheidung vom 05. Dezember 1919 - IV 985/19 (https://dejure.org/1919,498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das hehlerisch Erlangte gewerbsmäßig weiterzuveräußern, insbesondere daraus Geld zu erlösen? Oder genügt die Absicht, durch unmittelbare Verwendung des Erlangten eigene Bedürfnisse zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 54, 184
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 484/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Frachtcontainer als umschlossener Raum;

    Eine Einnahmequelle kann sich zwar auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Der Hehler braucht nicht die Absicht zu verfolgen, die erworbenen Sachen gewerbsmäßig weiterzuveräußern; die beabsichtigte Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb reicht aus (vgl. so schon RGSt, Urteil vom 05.12.1919 - IV 985/19 - RGSt 54, 184 f.).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Der Hehler braucht nicht die Absicht zu verfolgen, die erworbenen Sachen gewerbsmäßig weiterzuveräußern; die beabsichtigte Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb reicht aus (vgl. so schon RGSt, Urteil vom 05.12.1919 - IV 985/19 - RGSt 54, 184 f.).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02

    Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten

    Beim gewerbsmäßigen Diebstahl (heute §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) ist seit langem anerkannt (vgl. RGSt 54, 184), dass der Verkauf der Diebesbeute und eine geldliche Bereicherung für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich sind.
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Der Hehler braucht nicht die Absicht zu verfolgen, die erworbenen Sachen gewerbsmäßig weiterzuveräußern; die beabsichtigte Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb reicht aus (vgl. so schon RGSt, Urteil vom 05.12.1919 - IV 985/19 - RGSt 54, 184 f.).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Der Hehler braucht nicht die Absicht zu verfolgen, die erworbenen Sachen gewerbsmäßig weiterzuveräußern; die beabsichtigte Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb reicht aus (vgl. so schon RGSt, Urteil vom 05.12.1919 - IV 985/19 - RGSt 54, 184 f.).
  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 561/17

    Annahme von Gewerbsmäßigkeit von Diebstahstaten

    Eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang kann sich auch verschaffen, wer wiederholt in strafrechtlich relevanter Weise erlangte Güter für sich verwendet, um sich so die Kosten für deren Erwerb zu ersparen (vgl. RG, Urteil vom 5. Dezember 1919 - IV 985/19, RGSt 54, 184, 185; BGH, Beschluss vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77; LK-StGB/Vogel, 12. Aufl., § 243 Rn. 36).
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 480/87

    Besonders schwerer Fall eines Vergehens nach dem Waffengesetz bei gewerbsmäßigem

    Er wollte die Waffe nämlich einige Zeit unentgeltlich für sich verwenden (vgl. RGSt 54, 184 f; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75 - = bei Holtz MDR 1976, 333).
  • BGH, 24.02.1983 - 4 StR 660/82

    Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Anwerben und Ausnutzen bei

    Der Dieb oder der Hehler können gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3, § 260 StGB) handeln, wenn sie die erlangten Gegenstände nicht weiterveräußern, sondern behalten wollen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75 bei Holtz MDR 1976, 633; RGSt 54, 184).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75

    Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit eines Diebstahls - Folgen einer fehlenden

    Zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt es, wenn der Täter die unrechtmäßig erlangten Gegenstände für sich verwendet; ein Verkauf und eine geldliche Bereicherung sind nicht erforderlich (RGSt 54, 184).
  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 250/98
  • LG Hagen, 12.07.2019 - 46 KLs 14/19
  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
  • OLG Karlsruhe, 26.05.1977 - 3 Ss 176/77

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßigkeit - Verminderung des Hemmungsvermögens

  • BGH, 19.09.1967 - 1 StR 367/67

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Gewohnheitsmäßige Hehlerei - Verletzung der

  • BGH, 02.11.1965 - 5 StR 421/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 11.10.1968 - 4 StR 384/68

    Definition der Hehlerei - Notwendigkeit einvernehmlichen Handelns mit dem

  • BGH, 30.10.1952 - 5 StR 156/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1952 - 4 StR 329/51

    Rechtsmittel

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