Rechtsprechung
BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 16 Abs 3, EStG § 6 Abs 3, EStG § 13, EStG VZ 2006
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
- Bundesfinanzhof
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 3 EStG 2002, § 6 Abs 3 EStG 2002, § 13 EStG 2002, EStG VZ 2006
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben - IWW
- Wolters Kluwer
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen
- rewis.io
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen
- rechtsportal.de
EStG § 6 Abs. 3 ; EStG § 13 ; EStG § 16 Abs. 3
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen - datenbank.nwb.de
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung der Grundstücke auf mehrere Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Grundstücksübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Land- und Forstwirtschaft
- Zuordnung von Grundstücken
- Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 1 K 1729/11
- BFH, 14.07.2016 - IV R 19/13
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
Eine Betriebsaufgabe liegt daher insbesondere dann vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden oder nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (…BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f).Mit diesen Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Klägerin seiner Existenzgrundlage vollständig enthoben und als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).
Es ist danach ausgeschlossen, dass den Übernehmenden jeweils (Teil-)Betriebe übertragen wurden (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702).
- BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (…BFH-Urteile vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; ebenso FG Bremen, Urteil vom 23. August 2004 2 K 328/03 (1), juris; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 2. Juli 2013 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, D Rz 61f).Mit der Übertragung der Flurstücke 11/3 und 11/4, bei denen es sich um die letzten zum Betriebsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücke handelte, wurde der landwirtschaftliche Betrieb der Erbengemeinschaft als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431; in BFH/NV 2014, 324, und in BFH/NV 2016, 1702).
Gegenstand der Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG bzw. § 7 Abs. 1 EStDV a.F. ist die betriebliche Sachgesamtheit in dem Umfang, den sie im Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs hat (BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702).
Denn für die Begründung des Verpächterwahlrechts kommt es unbeschadet der Befugnis des Verpächters, die Zusammensetzung seines Betriebsvermögens zu ändern, darauf an, ob im Zeitpunkt des Beginns der Verpachtung der Betrieb in seinem Wesen unverändert besteht und als solcher vom Verpächter dem Pächter zur Nutzung überlassen wird (BFH-Urteil in BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, m.w.N.; zu § 6 Abs. 3 EStG ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702).
Von einer solchen Einlage wäre auszugehen, wenn der Kläger das Flurstück 11/4 nach Übertragung von der Erbengemeinschaft selbst bewirtschaftet hätte (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702) oder er zumindest die Absicht gehabt hätte, das (verpachtete) Flurstück so bald wie möglich selbst zu bewirtschaften (s. BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134, und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752).
- BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Mit der Übertragung der Flurstücke wurde der (ruhende) landwirtschaftliche Betrieb der Miteigentümergemeinschaft, sofern er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch bestanden haben sollte, als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufgelöst (s. BFH-Urteile in BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431;… vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324, und vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).Denn für die Begründung des Verpächterwahlrechts kommt es unbeschadet der Befugnis des Verpächters, die Zusammensetzung seines Betriebsvermögens zu ändern, darauf an, ob im Zeitpunkt des Beginns der Verpachtung der Betrieb in seinem Wesen unverändert besteht und als solcher vom Verpächter dem Pächter zur Nutzung überlassen wird (BFH-Urteil in BFHE 127, 21, BStBl II 1979, 300, m.w.N.; zu § 6 Abs. 3 EStG ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702).
oder LB die Flurstücke nach Übertragung von der Miteigentümergemeinschaft selbst bewirtschaftet hätten (s. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1702) oder sie zumindest die Absicht gehabt hätten, die gegebenenfalls verpachteten Flurstücke so bald wie möglich selbst zu bewirtschaften (s. BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518, BStBl II 1992, 134, und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, BStBl II 1993, 752).
- FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15
Einkommensteuer-Vorauszahlung 2014
a) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt (…BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014, 324) oder wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden (BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BStBl II 2010, 431).Anderweitige Veränderungen des Betriebsvermögens, etwa in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern sie nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirken (BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).
Darauf aufbauend haben verschiedene Finanzgerichte die Auffassung vertreten, dass eine Aufteilung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht zu eine Betriebsaufgabe führe, wenn jeder Erbe Flächen erhält, die eine Mindestgröße von 3.000 qm übersteigt (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Juli 2013 - 15 K 265/11, EFG 2013, 1747; Urteil des FG Münster vom 24. April 2015 - 14 K 4172/12 E, EFG 2015, 1256, Revision anhängig, Az., des BFH: IV R 27/15; ähnlich: Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. März 2013 - 1 K 1729/11, juris, aufgehoben durch Urteil des BFH vom 14. Juli 2016 - IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702).
Ansonsten würde jeder landwirtschaftliche Betrieb aus unzähligen Teilbetrieben in Form von Einzelgrundstücken bestehen, soweit die Einzelgrundstücke eine Mindestgröße von 3.000 qm überschreiten (stillschweigend ebenfalls verneinend: BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702, Tz. 22 bei juris).
Der einzelne Miterbe hätte Privatvermögen erhalten, das nur dann wieder zu Betriebsvermögen geworden wäre, wenn der Miterbe die erhaltenen Wirtschaftsgüter in ein eigenes Betriebsvermögen eingelegt und in diesem Rahmen genutzt hätte (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 14. Juli 2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702, Tz 23 ff bei juris).
Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 14. Juli 2016 (IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702, Tz. 23 bei juris) in einem vergleichbaren Fall ausdrücklich klargestellt.
- BFH, 31.03.2021 - VI R 30/18
Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten
Dies gilt auch dann, wenn das land- und forstwirtschaftliche Betriebsvermögen des Erblassers nach seinem Tod auf seine (nicht mitunternehmerisch verbundenen) Erben aufgeteilt wird (BFH-Urteile vom 26.09.2013 - IV R 16/10, Rz 22, und vom 14.07.2016 - IV R 19/13, Rz 21). - FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 802/18
Betriebsaufgabe: Abgrenzung zwischen Zerschlagung und Verkleinerung bei einem …
Vorherige Veränderungen des Betriebsvermögens, etwa in Gestalt von Entnahmen oder Veräußerungen, stehen der Buchwertfortführung nicht entgegen, sofern diese nicht den Untergang der Sachgesamtheit als funktionsfähige betriebliche Einheit bewirkt haben (BFH-Urteil vom 14.07.2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702). - FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
Nach der Rechtsprechung des BFH wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, wenn die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben aufgeteilt werden (…vgl. BFH-Urteile vom 01.12.2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431, vom 26.09.2013 IV R 16/10, BFH/NV 2014 324 und vom 14.07.2016 IV R 19/13, BFH/NV 2016, 1702). - BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
bb) Das FG hat bei der gebotenen summarischen Prüfung ferner zutreffend entschieden, dass die Klägerin nicht einen lediglich verkleinerten Betrieb auf S im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen hat, den diese gemäß § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten hätte fortführen können (zur Abgrenzung zwischen einer Betriebsverkleinerung und einer Betriebszerschlagung s.a. BFH-Urteil vom 14.07.2016 - IV R 19/13, Rz 21).