Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34733
BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13 (https://dejure.org/2014,34733)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2014 - IV ZR 303/13 (https://dejure.org/2014,34733)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 303/13 (https://dejure.org/2014,34733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,34733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Nr 3 Buchst a VermSchAVB, § 6 Abs 3 aF VVG
    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der Aufklärungsobliegenheit einer gesetzlichen Krankenkasse als Versicherungsnehmer

  • IWW

    § 12 Abs. 1 VVG, § 12 Abs. 2 VVG, Art. 1 Abs. 2 EGVVG, § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG, § 34 VVG, § 6 Abs. 3 VVG

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme auf Leistung aus einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • rewis.io

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der Aufklärungsobliegenheit einer gesetzlichen Krankenkasse als Versicherungsnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 1; VVG § 12 Abs. 2
    Inanspruchnahme auf Leistung aus einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht einer Krankenkasse als Versicherungsnehmerin einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Indizien für bloße Vertragsänderungen im Gegensatz zur Novation eines Versicherungsvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht einer Krankenkasse als Versicherungsnehmerin einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 1/76

    Verjährungshemmung - Beendigung der Verjährungshemmung - Treu und Glauben

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Zwar hat der Bundesgerichtshof zu der § 12 Abs. 2 VVG a.F. entsprechenden Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. entschieden, dass die Bestimmung, nach der die Verjährungshemmung nur durch schriftlichen Bescheid des Versicherers enden solle, dann keine Berechtigung mehr habe, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheids keinen Sinn mehr hätte und nur reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte die angemeldeten Ansprüche offensichtlich nicht weiterverfolge und auf einen endgültigen Bescheid des Versicherers gar nicht mehr warte (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 1/76, VersR 1977, 335 unter II 3 a); er hat aber auch klargestellt, dass allein die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum nicht genüge, um diese Voraussetzung zu bejahen (BGH aaO).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Der auskunftspflichtige Versicherungsnehmer muss sich über die Tatsachen, zu denen der Versicherer berechtigt Auskunft verlangt, gegebenenfalls erkundigen (Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 34/92, VersR 1993, 828 unter 2 c; vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 31 Rn. 3; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 5 AHB Rn. 6).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    c) Die Obliegenheitsverletzung der Klägerin ist auch nicht folgenlos geblieben, so dass es auf die weiteren Voraussetzungen der so genannten Relevanzrechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 231/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter II 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b) nicht ankommt.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Danach erstreckt sich die Auskunftspflicht auf jeden Umstand, der zur Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann (vgl. auch Senatsurteil vom 1. Dezember 1999 - IV ZR 71/99, VersR 2000, 222), soweit dem Versicherungsnehmer nichts "Unbilliges zugemutet" wird.
  • BGH, 13.03.2002 - IV ZR 40/01

    Verjährung von Ansprüchen auf Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    In ähnlicher Weise hat der Senat zu den Auswirkungen einer bloßen Untätigkeit des Gläubigers für die Frage des Verjährungsbeginns ausgeführt, dass es für einen vorzeitigen Verjährungsbeginn aufgrund treuwidrigen Verhaltens des Versicherungsnehmers nicht ausreiche, wenn dieser einen Anspruch nur verspätet geltend mache (Senatsurteil vom 13. März 2002 - IV ZR 40/01, VersR 2002, 698 unter 2 b); auch danach müssten also weitere Umstände zu einer bloßen Untätigkeit hinzukommen.
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    c) Die Obliegenheitsverletzung der Klägerin ist auch nicht folgenlos geblieben, so dass es auf die weiteren Voraussetzungen der so genannten Relevanzrechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 231/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter II 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b) nicht ankommt.
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob sich die vom Versicherungsnehmer geforderten Angaben am Ende nach dem Ergebnis der Prüfung als für die Frage der Leistungspflicht tatsächlich wesentlich erweisen (Senatsurteil vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 unter II 1 b; vgl. zum inhaltlich unveränderten neuen Recht auch Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 31 Rn. 7).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    c) Die Obliegenheitsverletzung der Klägerin ist auch nicht folgenlos geblieben, so dass es auf die weiteren Voraussetzungen der so genannten Relevanzrechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 231/05, VersR 2007, 785 unter II 2 b; vom 26. Januar 2005 - IV ZR 239/03, VersR 2005, 493 unter II 2 c; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b) nicht ankommt.
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Dabei kann die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, etwa des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme zwar für einen neuen Vertrag sprechen (Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - IV ZR 204/10, IV ZR 115/11, juris Rn. 10; vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 "HEROS II", VersR 2011, 1563 Rn. 21; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2012 - IV ZR 204/10

    Wirksamkeit des Ausschlusses einer Arglistanfechtung in Versicherungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
    Dabei kann die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, etwa des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme zwar für einen neuen Vertrag sprechen (Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - IV ZR 204/10, IV ZR 115/11, juris Rn. 10; vom 21. September 2011 - IV ZR 38/09 "HEROS II", VersR 2011, 1563 Rn. 21; jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.10.1977 - 20 U 16/77

    Amtspflichtverletzung; Behörde; Name des Bediensteten; Eigenschadenversicherung;

  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Im Streitfall könnten andererseits die Umstände, dass die geänderten Rahmenabkommen nur über die Ausstellung von Nachträgen zum Versicherungsschein (in denen noch im Nachtrag Nr. 21 vom 8. März 2004 als Vertragsbeginn weiter der 1. Januar 1995 genannt ist) einbezogen wurden und dass das versicherte Risiko gleich geblieben ist, mögliche Indizien für einen auf Fortführung des bestehenden Vertrages gerichteten Parteiwillen sein (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 7 U 276/12, nicht veröffentlicht; s. Senatsurteil IV ZR 303/13 vom heutigen Tage).
  • BGH, 09.03.2023 - IX ZR 90/22

    Begründen einer Masseverbindlichkeit durch eine Vereinbarung zwischen Gläubiger

    cc) Ob die Parteien eine diesen Maßstäben entsprechende Vereinbarung getroffen haben, ist in Zweifelsfällen durch Auslegung der Vereinbarungen zu ermitteln, bei welcher neben deren Wortlaut die gesamten Fallumstände zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 303/13, BeckRS 2014, 20926 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

    Für einen neuen Vertrag kann hierbei die Veränderung wesentlicher Vertragsinhalte, etwa des versicherten Risikos, des versicherten Objekts, der Vertragsdauer, der Vertragsparteien und der Gesamtversicherungssumme sprechen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 22.10.2014, IV ZR 303/13, juris, Rn. 21 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers: Verletzung der Obliegenheit des

    Der Bundesgerichtshof hat in drei jüngeren Entscheidungen, bei denen die Verletzung der Sachaufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer jeweils dadurch begangen wurde, dass entgegen dem Verlangen des Vermögensschadenshaftpflichtversicherers die persönliche Stellungnahme einer Sachbearbeiterin zum Sachverhalt nicht beigebracht wurde, deren fehlerhafte Sachbearbeitung die Leistungspflicht der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begründet haben soll, die Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung verneint (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014, - IV ZR 243/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 21; - IV ZR 242/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 24; - IV ZR 303/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht