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   BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03   

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BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03 (https://dejure.org/2004,937)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03 (https://dejure.org/2004,937)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 (https://dejure.org/2004,937)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Wirksamkeit einer Tarifbedingung in einer privaten Krankenversicherung über eine Erstattung von Aufwendungen; Ausreichen einer genauen Leistungsbeschreibung zur Annahme eines wirksamen Vertrages; Sinn und Zweck eines Vertrages über eine Krankheitskostenversicherung ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Bk; ; AVB Krankenversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Tarifbedingung über Erstattungsgrenze von 30 Psychotherapiesitzungen pro Jahr ist AGB-rechtlich wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; AVB-Krankenversicherung
    Beschränkung der Erstattung von Aufwendungen für Psychotherapie in der privaten Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit von AGB einer privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Leistungsbegrenzung in TB/KK 99 ist wirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Leistungsbegrenzung in TB/KK 99 ist wirksam

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Psychotherapieklausel wirksam

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Eine Begrenzung der Anzahl der Therapiesitzungen ist zulässig

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    PKV darf Kostenrisiko begrenzen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Psychotherapie: Begrenzte Kostenübernahme war rechtens.

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Psychotherapie

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Kurzanmerkung)

    Private Krankenversicherung und Psychotherapie: Der Kunde hat die Wahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1258
  • MDR 2004, 1237
  • VersR 2004, 1037
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Eine solche liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung der Leistung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (vgl. BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 a).

    Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann unangemessen, wenn der Verwender - hier die Beklagte - entgegen den Geboten von Treu und Glauben einseitig eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 141, 137, 147; Senatsurteil vom 21. Februar 2001 aaO unter 3 b).

    Dabei bedeutet nicht jede Schmälerung des Versicherungsschutzes zugleich eine unangemessene Beeinträchtigung der Belange des Versicherungsnehmers; sie muß vielmehr den berechtigten Interessen des Versicherers gegenübergestellt werden und im Vergleich mit diesen von einigem Gewicht sein (Senatsurteile vom 6. Dezember 1995 - IV ZR 363/94 - VersR 1996, 322 unter 2 b cc; vom 21. Februar 2001 aaO unter 3 b cc).

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Damit verbleibt für die der Prüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGHZ 123, 83, 84; 127, 35, 41; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 137/98 - VersR 1999, 745 unter II 2 b und c).

    Das schließt regelmäßig jede Art der Behandlung ein, wenn sie sich als zur Heilung oder Linderung einer Krankheit als erforderlich erweist (Senatsurteil vom 17. März 1999 aaO unter II 4 b bb).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der dem Senatsurteil vom 17. März 1999 (aaO) zugrunde lag.

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann unangemessen, wenn der Verwender - hier die Beklagte - entgegen den Geboten von Treu und Glauben einseitig eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 141, 137, 147; Senatsurteil vom 21. Februar 2001 aaO unter 3 b).

    Die Klausel beschränkt die Anzahl der erstattungsfähigen Behandlungseinheiten auf bis zu 30 je Kalenderjahr; damit macht sie die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen ausreichend deutlich (vgl. BGHZ 141, 137, 143).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Damit verbleibt für die der Prüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGHZ 123, 83, 84; 127, 35, 41; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 137/98 - VersR 1999, 745 unter II 2 b und c).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Eine solche liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung der Leistung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (vgl. BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 21. Februar 2001 - IV ZR 11/00 - VersR 2001, 576 unter 3 a).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Damit verbleibt für die der Prüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGHZ 123, 83, 84; 127, 35, 41; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 137/98 - VersR 1999, 745 unter II 2 b und c).
  • BGH, 06.12.1995 - IV ZR 363/94

    Zulässigkeit der Gesamtentschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Dabei bedeutet nicht jede Schmälerung des Versicherungsschutzes zugleich eine unangemessene Beeinträchtigung der Belange des Versicherungsnehmers; sie muß vielmehr den berechtigten Interessen des Versicherers gegenübergestellt werden und im Vergleich mit diesen von einigem Gewicht sein (Senatsurteile vom 6. Dezember 1995 - IV ZR 363/94 - VersR 1996, 322 unter 2 b cc; vom 21. Februar 2001 aaO unter 3 b cc).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 265/98
    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - IV ZR 257/03
    Die Beschränkung des Leistungsversprechens ist nach alledem durch sachliche, die beiderseitigen Belange beachtende Gründe gerechtfertigt (vgl. OLG Karlsruhe RuS 1999, 292; Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 4 MB/KK 94 Rdn. 3).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 1986 - IVa ZR 275/85 - VersR 1987, 280 betreffend den ersten Behandlungszyklus einer IVF-Behandlung; vom 23. September 1987 - IVa ZR 59/86 - VersR 1987, 1107 betreffend weitere Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung; vom 13. Mai 1992 - IV ZR 213/91 - VersR 1992, 950 betreffend zahnprothetische Behandlungen und vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 betreffend Fortsetzung einer psychotherapeutischen Behandlung).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Weiter ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt, dass der private Krankheitskostenversicherer mit Blick auf die Überschaubarkeit der von ihm zu erbringenden Leistungen und seine Tarifkalkulation - und damit letztlich auch im Interesse der Versicherten - ein berechtigtes Interesse hat, einer für ihn unüberschaubaren Ausweitung des Versicherungsschutzes entgegenzutreten (vgl. dazu Senatsurteile vom 19. Mai 2004 - IV ZR 29/03 - VersR 2004, 1035 unter II 3 b, bb = [...] Tz. 29; 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 b = [...] Tz. 19; 18. Januar 2006 - IV ZR 244/04 - VersR 2006, 497 unter II 3 b (3) = [...] Tz. 17).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 192/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet für sich genommen schon eine Gefährdung des Vertragszwecks; eine solche kommt vielmehr erst in Betracht, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegen-stand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 a (2)).
  • KG, 01.03.2016 - 6 U 132/13

    Klausel über Versicherung einer fingierten Schreibtischtätigkeit zu 90 % ist

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist deshalb nur der enge Leistungsbereich der Leistungsbeschreibung, ohne dessen Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann, kontrollfrei, während Bestimmungen, die nach ihrem Wortlaut und erkennbarem Zweck das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, inhaltlich zu überprüfen sind (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 -, VersR 2004, 1037, juris-rz.

    Eine solche Gefährdung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn mit der Begrenzung der Leistung der Vertrag ausgehöhlt werden kann und damit der Versicherungsvertrag in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos wird (BGH, Urteil vom 19. November 1997 - IV ZR 348/96 -, VersR 1998, 175, Rn. 11; Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03 -, VersR 2004, 1037, juris-rz. 14).

  • LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 11/07

    Übernahme der Kosten einer wegen Unfruchtbarkeit des Versicherten vorgenommenen

    Hierneben bedarf es einerseits des Erfordernisses des Feststellungsinteresses dahingehend, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 08.02.2006 - IV ZR 131/05, VersR 2006, 535 = NJW-RR 2006, 678; Urteil vom 17.12.1986 - IVa ZR 275/85, VersR 1987, 280 betreffend den ersten Behandlungszyklus einer IVF-Behandlung; Urteil vom 23.09.1987 - IVa ZR 59/86, VersR 1987, 1107 betreffend weitere Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung; Urteil vom 13.05.1992 - IV ZR 213/91, VersR 1992, 950 betreffend zahnprothetische Behandlungen, Urteil vom 16.06.2004 - IV ZR 257/03, VersR 2004, 1037 betreffend Fortsetzung einer psychotherapeutischen Behandlung; Kammer, Urteil vom 22.03.2007 - 2 O 584/05).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04

    Formularmäßige Beschränkung der Ersatzfähigkeit der Kosten einer Psychotherapie

    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet für sich genommen schon eine Gefährdung des Vertragszwecks; eine solche kommt vielmehr erst in Betracht, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 a (2)).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 209/04

    Formularmäßige Beschränkung der Kostenerstattung für Psychotherapie auf

    Nicht jede Leistungsbegrenzung bedeutet für sich genommen schon eine Gefährdung des Vertragszwecks; eine solche kommt vielmehr erst in Betracht, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegen-stand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGHZ 137, 174, 176; Senatsurteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 unter II 3 a (2)).
  • KG, 15.08.2006 - 6 U 175/05

    Invaliditätszusatzversorgung zur Unfallversicherung: Wirksamkeit des Ausschlusses

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Einschränkung der Leistung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH VersR 2004, 1037).
  • OLG Koblenz, 15.06.2007 - 10 U 770/06

    Private Krankenversicherung: Leistungsbeschränkung für eine psychotherapeutische

    Diese Leistungsbeschreibung reicht aus, um einen wirksamen Vertrag anzunehmen (BGH Urteil vom 16.6.2004 - IV ZR 257/03 - VersR 2004, 1037 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 7 U 103/16

    Krankenversicherung: Kostenerstattung bei multipler Chemikalienempfindlichkeit

    Außerdem muss ein Feststellungsinteresse dahingehend bestehen, dass durch ein Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1986, Az. IVa ZR 275/85 betreffend den ersten Behandlungszyklus einer IVF-Behandlung; vom 23.09.1987, Az. IVa ZR 59/86 betreffend weitere Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung; vom 13.05.1992, Az. IV ZR 213/91 betreffend zahnprothetischer Behandlungen und vom 16.06.2004, IV ZR 257/03 betreffender Fortsetzung einer psychotherapeutischen Behandlung).
  • OLG Köln, 24.08.2012 - 20 U 77/12

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit i.S. von AVB-G § 3 (3)

  • LG Köln, 06.04.2016 - 23 S 10/15

    Zahlungsanspruch auf Leistungen aus dem zwischen den Parteien bestehenden

  • LG Berlin, 12.09.2006 - 7 O 228/05
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