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   BGH, 27.07.2011 - IV ZR 31/11   

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BGH, 27.07.2011 - IV ZR 31/11 (https://dejure.org/2011,12510)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - IV ZR 31/11 (https://dejure.org/2011,12510)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11 (https://dejure.org/2011,12510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 S 2 GKG, § 47 Abs 3 GKG
    Nichtzulassung der Revision: Bemessung des Streitwerts im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Revision: Bemessung des Streitwerts im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassung der Revision: Bemessung des Streitwerts im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 47 Abs. 1 S. 2; GKG § 47 Abs. 3
    Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde nicht weiterverfolgt oder zurückgenommen wird (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, nv Rn. 3).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und

    Abzustellen ist auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, nv).
  • BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die

    Endet das Verfahren, ohne dass Rechtsmittelanträge eingereicht werden, ist gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG die - formelle (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, juris Rn. 3) - Beschwer maßgebend.
  • BGH, 10.02.2021 - IV ZR 184/20

    Streitwert der Nichtzulassungsbeschwerde: Zulässigkeit der Anfechtung der

    Abzustellen ist dabei allein auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2022 - IV ZR 213/21

    Begründung der Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist

    Streitwert: 26.333,46 EUR (§ 47 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 GKG, vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2021 - IV ZR 184/20 [juris Rn. 2]; vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11 [juris Rn. 2]).
  • BGH, 28.06.2017 - IX ZR 283/16

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren der

    Abzustellen ist auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, nv; vom 16. Juli 2015 - IX ZR 136/14, nv Rn. 2).
  • BGH, 29.09.2014 - IX ZR 56/14
    Abzustellen ist allein auf die formelle Beschwer, die sich danach richtet, in welchem Umfang die Vorinstanz von den Anträgen des Rechtsmittelführers abgewichen ist (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - IV ZR 31/11, nv, Rn. 3; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 47 Rn. 7; Meyer, GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 47 Rn. 7).
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   BGH, 13.07.2011 - IV ZR 31/11   

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