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| VG Darmstadt, 20.05.1985 - IV/1 H 150/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86
Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; …
Rn. 17 Die Einleitung von Abwässern, die deutlich stärker als der Durchschnitt häuslicher Abwässerverschmutzung sind, wird allgemein als verstärkte Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungsanlage angesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11. November 1982 - 2 S 1104/82 -, abgedruckt bei Kübler/Fröhner/Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Gebühren 91 Nr. 7 S. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. April 1980 - 3 A 258/75 - KStZ 1980 S. 190 ; BayVGH, Urteil vom 26. Mai 1976 - Nr. 125 IV 72 - KStZ 1976 S. 196; OVG Münster, Urteil vom 14. Mai 1969 - II A 687/67 - KStZ 1969 S. 160 ; VG Darmstadt, Beschluß vom 31. Juli 1978 - IV H 31/78 - HSGZ 1980 S. 97 ; Urteil vom 22. Mai 1979 - IV E 957/76 - HSGZ 1980 S. 96 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - IV/1 H 150/85 - HSGZ 1985 S. 304 ; Kübler/Fröhner/Faiß § 9 KAG-BW Rdn 34 b; Knobloch KStZ 1975 S. 186 ).
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