Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 09.03.1982 - IV/2 E 613/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 55
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 01.08.1985 - 3 TH 1267/85
Widerruf einer rechtswidrigen Baugenehmigung - Enteignungsentschädigung - …
Rn. 15 Die Widerrufsvorschrift des § 101 HBO ist als spezielle und abschließende Regelung anzusehen, wodurch die im wesentlichen inhaltsgleichen Verfahrensregelungen des § 48 HessVwVfG nicht zur Anwendung kommen (§ 1 Abs. 3 VwVfG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVfG; Hess. VGH, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 3 TG 444/85; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. März 1982 - IV/2 E 613/79 NVwZ 1983, 55; Rasch/Schaetzell, HBO, Komm., Stand: Juli 1984, Erl. - VGH Hessen, 19.06.1985 - 3 TG 444/85
Bindungswirkung der Teilbaugenehmigung
Dabei ist die Widerrufsvorschrift des § 101 HBO als spezielle und abschließende Regelung anzusehen, wodurch die im wesentlichen inhaltsgleichen Verfahrensregelungen des § 48 Hess.VwVfG nicht zur Anwendung kommen (§ 1 Abs. 3 VwVfG, § 1 Abs. 1 Nr. 2 HessVwVfG; VG Frankfurt am Main, U. v. 09.03.1982 - IV/2 E 613/79 - NVwZ 1983, 55; Rasch/Schaetzell, HBO, Komm., Stand: Juli 1984, Erl.
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