Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1961 - IV 169/58 S |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Vorlage von Akten und Beweismitteln die der Einsicht des Steuerpflichtigen entzogen sind vor dem Finanzgericht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 74, 289
- NJW 1962, 759
- BStBl III 1962, 109
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RFH, 21.11.1935 - VI A 795/35
Auszug aus BFH, 10.11.1961 - IV 169/58 S
Die vom früheren Reichsfinanzhof im Beschluß VI A 795/35 vom 21. November 1935 (RStBl 1935 S. 1541) vertretene Auffassung entspricht nicht mehr der heutigen rechtsstaatlichen Stellung der Finanzgerichte.Die vom früheren Reichsfinanzhof im Beschluß VI A 795/35 vom 21. November 1935 (RStBl 1935 S. 1541) vertretene Auffassung entspricht nicht mehr der heutigen rechtsstaatlichen Stellung der Finanzgerichte.
Nach dem Beschluß des Reichsfinanzhofs VI A 795/35 vom 21. November 1935 (RStBl 1935 S. 1541) handelt es sich bei den Akten des Finanzamts bzw. des Steuerfahndungsdienstes um Vorakten im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 2 AO, deren Einsichtnahme im finanzgerichtlichen Verfahren nur mit Zustimmung des Finanzamts erfolgen darf.
Entgegen der Auffassung des Reichsfinanzhofs in dem oben erwähnten Beschluß VI A 795/35 vom 21. November 1935 sind die in der zu entscheidenden Sache beim Finanzamt entstandenen Akten - also in einer Einkommensteuersache die Einkommensteuerakten - nicht Vorakten im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 2 AO; sie können daher gemäß § 267 Abs. 1 AO von den Beteiligten beim Gericht eingesehen werden.
- BFH, 25.01.1951 - I D 4/50
Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und …
Auszug aus BFH, 10.11.1961 - IV 169/58 S
Diese Gewinne seien auch in den Westzonen als "bezogen" anzusehen (Gutachten des Bundesfinanzhofs I D 4/50 S vom 25. Januar 1951, BStBl 1951 III S. 68, 70, Slg. Bd. 55 S. 182), da der Zeuge C. als ständiger Vertreter der Firma A. gehandelt habe, wie sich aus seinem eigenen Vorbringen in dem Parallelverfahren ergebe, wo er seine Umsatzsteuerfreiheit für Lieferungen in die Westzonen damit begründet habe, daß er Vertreter der Firma A. gewesen sei.
- BFH, 02.08.1967 - VII 264/63
Gerichtliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen - Einsicht in Prüfungsakten …
Ein solches Verfahren hielte jedoch rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht stand, insbesondere nicht möglichster "Chancengleichheit" der Streitenden im Prozeßverfahren (vgl. dazu auch die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 169/58 S vom 10. November 1961, BFH 74, 289, BStBl III 1962, 109, 111, und I 302/61 vom 16. Januar 1965, BFH 84, 268, 272, BStBl III 1966, 97) und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), aber auch nicht dem Grundsatz ausreichender Rechtsschutzgewährung gegenüber einer Rechtsverletzung durch die öffentliche Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG). - BFH, 16.11.1965 - I 302/61 S
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschütung im Verkauf eines Grundstücks durch …
finde ihre Bestätigung in dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 169/58 S vom 10. November 1961 (BStBl 1962 III S. 109, Slg. Bd. 74 S. 289).
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