Rechtsprechung
| FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 252/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,48614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollrecht, Präferenzprüfung: Zollamtliche Feststellung der Unrichtigkeit einer vom Ausführer abgegebenen Ursprungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- FG Hamburg (Leitsatz)
Zollrecht, Präferenzprüfung: Zollamtliche Feststellung der Unrichtigkeit einer vom Ausführer abgegebenen Ursprungserklärung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98
Nichtigkeit eines VA
Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 252/00
Dass das Finanzgericht befugt ist, den von einem Bescheid ausgehenden Rechtsschein durch Aufhebung des Bescheides zu beseitigen, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anerkannt (vgl. nur BFH, Urteil vom 19.8.1999 - IV R 34/98 -, juris). - BFH, 16.03.2001 - IV B 17/00
Auslegung eines Steuerbescheids
Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 252/00
Eine behördliche Äußerung oder ein behördliches Schreiben wird indes nicht dadurch zu einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt, dass es die Form eines Verwaltungsaktes hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (vgl. nur BFH, Beschluss vom 16.3.2001 - IV B 17/00 -, juris); denn allein die äußere Form kann einer Äußerung der Verwaltung nicht die Eigenschaft eines Verwaltungsaktes verleihen, wenn diese die Voraussetzungen des § 35 Satz 1 VwVfG bzw. § 118 Satz 1 AO nicht erfüllt. - BFH, 16.10.1986 - VII R 122/83
Auszug aus FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 252/00
Allerdings hat der Bundesfinanzhof hinsichtlich der zollamtlichen Feststellung einer unrechtmäßigen Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung im vereinfachten Verfahren entschieden, dass diese ein anfechtbarer Verwaltungsakt sei, weil diese sich als hoheitliche Maßnahme mit Regelungscharakter, gerichtet auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen und nicht nur als bloße Meinungsäußerung oder Wissenserklärung darstelle (vgl. Urteil vom 16.10.1986 - VII R 122/83 -, in: BFHE 148, 372).
- BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04
Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen
Soweit die Revision unter Berufung auf die Rechtsprechung des FG Hamburg zu vergleichbaren Fällen (vgl. Urteile vom 10. April 2002 IV 276/00, ZfZ 2002, 419; vom 23. April 2002 IV 146/00, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 20. Januar 2004 IV 252/00, n.v.) meint, dass es sich bei der mit Schreiben des HZA vom 16. Juni 2000 getroffenen Feststellung, dass die streitigen Ausfuhrwaren keine Ursprungserzeugnisse gewesen seien, nicht um einen Verwaltungsakt handele, folgt der Senat dieser Ansicht nicht, da mit der Begründung dieser Auffassung die Frage, ob die Behörde durch Verwaltungsakt gehandelt hat, und die Frage, ob dieser Verwaltungsakt zu Recht ergangen ist, in nicht zulässiger Weise miteinander vermengt werden.
dejure.org
Übersicht FG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.