Rechtsprechung
| BFH, 04.11.1965 - IV 432/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässikeit von Billigkeitsmaßnahmen durch Änderung der Besteuerungsgrundlagen in einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 84, 285
- BStBl III 1966, 103
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.04.1956 - I 218/55 U
Verhältnis von Steuergerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit - …
Auszug aus BFH, 04.11.1965 - IV 432/61 U
Das Finanzgericht schloß sich unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs I 218/55 U vom 17. April 1956 (BStBl 1956 III S. 190, Slg. Bd. 62 S. 510) der Ansicht der Oberfinanzdirektion an. - BFH, 26.10.1961 - IV 360/60 U
Einkommensteuerliche Behandlung einer aufgrund eines Vertragsrücktritts gezahlten …
Auszug aus BFH, 04.11.1965 - IV 432/61 U
Soweit eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen vorgeschrieben ist, darf hierüber im Veranlagungsverfahren keine Entscheidung mehr ergehen (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs IV 360/60 U vom 26. Oktober 1961, BStBl 1962 III S. 220, Slg. Bd. 74 S. 594).
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
Zwar sind Billigkeitsmaßnahmen auch im einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahren zulässig (BFH-Urteile vom 04.11.1965 IV 432/61 U, BStBl III 1966, 103 …und vom 11.12.1986 IV R 77/84, BFH/NV 1987, 768;… BFH-Beschluss vom 18.09.2000 IV B 139/99, BFH/NV 2001, 452). - BFH, 18.09.2000 - IV B 139/99
Negatives Kapitalkonto, Auflösung; Billigkeitsmaßnahme
In seinem Urteil vom 4. November 1965 IV 432/61 U (BFHE 84, 285, BStBl III 1966, 103) führe der BFH aus, Änderungen der Besteuerungsgrundlagen im Billigkeitswege seien im Rahmen des Gewinnfeststellungsverfahrens vorzunehmen.In seinem Urteil in BFHE 84, 285, BStBl III 1966, 103 hatte der Senat entschieden, Billigkeitsmaßnahmen seien auch im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren zulässig.
- BFH, 11.01.2005 - IX R 50/03
Steuerrechtlichen Behandlung von nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG herauszugebenden …
Indes bleibt davon das Streitverfahren unberührt, in dem es lediglich um eine Billigkeitsmaßnahme geht, über die --im Zusammenhang mit der Einkommensteuerfestsetzung (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 18. September 2000 IV B 139/99, BFH/NV 2001, 452, in Abgrenzung vom BFH-Urteil vom 4. November 1965 IV 432/61 U, BFHE 84, 285, BStBl III 1966, 103)-- in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden ist, das nur mit dem Feststellungs- oder Festsetzungsverfahren verbunden werden kann (§ 163 Satz 3 AO 1977). - BFH, 21.12.1977 - I R 247/74
Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen - …
- Das Begehren der Klägerin, sie so zu stellen, als ob die Landwirtschaft nie zum Gewerbebetrieb der KG gehört habe, wertete das FG als Antrag nach § 131 Abs. 1 Satz 2 der Reichsabgabenordnung (AO), dem jedoch im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren entgegen der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 4. November 1965 IV 432/61 U, BFHE 84, 285, BStBl III 1966, 103) nicht entsprochen werden könne.
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