Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1957 - IV 98/56 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beurteilung von vierteljährlichen Abschlusszahlungen als wiederkehrende Einnahmen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 52
- BStBl III 1958, 23
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 01.08.2007 - XI R 48/05
Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe - …
b) In dem Urteil vom 10. Oktober 1957 IV 98/56 U (BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23) hatte der BFH unter Hinweis auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der Zahlungen der KV entschieden, dass die geleisteten vierteljährlichen Abschlusszahlungen auf die Kassenleistungen bei den Ärzten keine regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen i.S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG seien, da ein fester Zahlungs- und Fälligkeitstermin nicht vorgesehen sei.Im Unterschied zu der Entscheidung in BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23 bejahte der IV. Senat in diesem Fall auch die Fälligkeit der Zahlungen.
In der Entscheidung in BFHE 71, 111, BStBl III 1960, 291 bezog sich der IV. Senat auf die (überholte) Entscheidung in BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23; jedenfalls die Umsatzsteuern und die Telefongebühren gehörten nicht zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG.
- BFH, 16.02.2022 - X R 2/21
Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben
Rn. 23 (b) Der Anwendungsbereich dieser Sonderregelung (vgl. zu diesem Begriff bereits BFH-Urteil vom 10.10.1957 - IV 98/56 U, BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23) ist beschränkt auf solche regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben, die rund um die Jahreswende zugeflossen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG) bzw. geleistet worden sind (Abs. 2 Satz 2). - BFH, 24.07.1986 - IV R 309/84
Anfang Januar zugeflossene Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung …
Anders als nach dem im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Oktober 1957 IV 98/56 U (BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23) zu beurteilenden Sachverhalt seien im Streitfall bestimmte Fälligkeiten für die Abschlagszahlungen vorgesehen; denn nach § 10 Abs. 2 des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (HVM-Niedersachsen) seien die monatlichen Abschlagszahlungen stets wenige Tage nach Ablauf des Monats zu zahlen.Das Urteil in BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23 sei über die Beurteilung vierteljährlicher Abschlußzahlungen hinaus für alle Honorarleistungen der Kassenärztlichen Vereinigung maßgebend.
Die Leistungen seien nicht als wiederkehrende Einnahmen anzusehen, weil sie auf öffentlich-rechtlichen Ansprüchen beruhten, für die nach dem Urteil in BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23 keine festen Fälligkeits- und Zuflußzeitpunkte bestünden.
- BFH, 23.09.1999 - IV R 1/99
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zufluss von Pachtzinsen
Das Finanzgericht (FG) führte u.a. aus, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1957 IV 98/56 U, BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23, und vom 9. Mai 1974 VI R 161/72, BFHE 112, 373, BStBl II 1974, 547) komme es darauf an, wann die Pachtzahlung fällig geworden sei. - BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R
Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - …
Dabei handelt es sich um solche Einnahmen, die nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis grundsätzlich am Beginn oder am Ende des Kalenderjahres zahlbar sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören (vgl BFHE 66, 52, 54; BFHE 112, 373, 376). - BFH, 09.05.1974 - VI R 161/72
Zur Zuordnung von kurz nach Ende des Kalenderjahres geleisteten Ausgaben
Das FG teilte nicht die Auffassung des FA, welches in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1957 IV 98/56 U, BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23) angenommen hatte, daß die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG nur auf solche Ausgaben angewendet werden kann, die am Ende des Kalenderjahres fällig werden. - BFH, 28.01.1960 - IV 226/58 S
Personeller Anwendungsbereich der Vorschriften über die Ermittlung der …
Von diesen Ausgaben gehören jedenfalls die Umsatzsteuern und die Telefongebühren nicht zu den regelmäßig wiederkehrenden im Sinne des § 11 Abs. 2 EStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 98/56 U vom 10. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 23, Slg. Bd. 66 S. 52). - BFH, 03.06.1975 - VIII R 47/70
Jahresbeginn - Gutgebrachte Zinsen auf Spareinlagen - Spareinlage - Sparbuch - …
Der BFH hat diese Meinung ebenfalls in seinem Urteil vom 10. Oktober 1957 IV 98/56 U (BFHE 66, 52, BStBl III 1958, 23), allerdings in einem anderen Zusammenhang, vertreten. - FG Schleswig-Holstein, 20.07.1972 - I 9/72
Absetzbarkeit einer gezahlten Prämie für eine Lebensversicherung als …
§ 11 Abs. 2 Satz 2 EStG enthält nicht den Begriff "Fälligkeit am Ende des Kalenderjahres" (gegen BFH-Urteil vom 10.10.1957 BStBl 1958 III S. 23).Das FA befindet sich mit seiner Auslegung zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und dem überwiegenden Teil der Literatur (vgl. BFH-Urteil vom 10. Okt. 1957 in BStBl 1958 III S. 23, Komm. zum EStG : Herrmann-Heuer, 14. Aufl., Anm. 8-12 zu § 11 EStG , Littmann, 10. Aufl., Anm. 5 zu § 11 EStG, Lademann-Lensky-Brokhoff, Anm. 6 zu § 11 EStG, Blümich-Falk, Anm. 4 zu § 11).
- BFH, 20.02.1964 - IV 4/61 U
Ermittlung des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit (hier: Zahnarzt)
Davon ist - zutreffend - auch die Vorinstanz unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats IV 98/56 U vom 10. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 23, Slg. Bd. 66 S. 52) ausgegangen. - FG Köln, 13.09.2023 - 9 K 2150/20
Ansatz der eingezogene Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum …
- FG Niedersachsen, 19.06.1998 - XIII 525/94
Beurteilung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit einer Einnahme zu einem bestimmten …
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