Rechtsprechung
| RFH, 20.03.1935 - IV A 19/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98
Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge
Zum Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei dem Begehren auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides hat die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in den Entscheidungen vom 3. Mai 1933 IV A 289/32 (RFHE 33, 145, RStBl 1933, 452) und vom 20. März 1935 IV A 19/35 (RStBl 1935, 597, 598) und später (inzident) der BFH in den Urteilen vom 2. Februar 1962 III 431/59 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962, 314) und vom 8. Juni 1966 VII 293/64 (BFHE 86, 409, BStBl III 1966, 563) entschieden, daß der Steuerpflichtige den seiner Ansicht nach verwirklichten Steueranspruch so genau bestimmen muß, daß das FA in der Lage ist zu beurteilen, welche konkreten Zahlungsverpflichtungen gemeint sind; so müsse er z.B. nach Möglichkeit Art, Entstehungszeitpunkt, Geldbetrag, Fälligkeit und Erlöschensgrund für jeden einzelnen Anspruch gesondert angeben (…so auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 218 AO 1977 Rz. 6, und Schuhmann, Der Abrechnungsbescheid, Betriebs-Berater 1988, 739, 741). - FG Bremen, 01.10.1998 - 298193K 2
Anspruch von Ehegatten auf Erteilung je eines Abrechnungsbescheides über …
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