Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit der Zuständigkeit eines Gerichts von den geltend gemachten Ansprüchen - Klage auf Erfüllung eines aus einem Vergleich bestehenden Anspruchs - Zuständigkeit eines Gericht für die Auseinandersetzung güterrechtlicher Ansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 193
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79
Der Bundesgerichtshof ist in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO (vgl. BGHZ 71, 264) zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. - BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77
Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79
Für die Abgrenzung der gerichtsinternen Zuständigkeit der Familiensenate kommt es nicht auf die formelle Behandlung der Sache, sondern darauf an, ob materiell eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 GVG vorliegt (BGHZ 72, 182). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 47/78
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht; …
Auszug aus BGH, 26.09.1979 - IV ARZ 11/79
Das ergibt sich allerdings nicht aus dem - unter Nr. 150/78 protokollierten - eigentlichen Übertragungsvertrag, da dieser die Übertragung des Miteigentumsanteils auf die Beklagte im Wege der Schenkung vorsieht und eine derartige Zuwendung allein ebenso wie sonstige schuld- oder sachenrechtliche Rechtsgeschäfte unter Ehegatten, deren Rechtsfolgen den bestehenden Güterstand unberührt lassen, nach einhelliger Auffassung keine güterrechtliche Regelung darstellt (vgl. BGH FamRZ 1978, 771 = NJW 1978, 1923).
- BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des …
Ansprüche, die in einer Scheidungsfolgenvereinbarung der Ehegatten zur Auseinandersetzung güterrechtlicher Beziehungen begründet werden, sind ebenso wie die gesetzlichen Auseinandersetzungsansprüche, die damit modifiziert werden sollen, dem ehelichen Güterrecht im Sinne von § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 GVG, § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO zuzurechnen (Senatsbeschluß vom 25. Juni 1980 - IV b ARZ 505/80 - EBE 1980, 293 = FamRZ 1980, 878; vgl. auch BGH NJW 1978, 1923 - FamRZ 1978, 771 (L); NJW 1980, 193; ebenso OLG Hamm FamRZ 1979, 1035, 1036; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 56). - BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82
Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache
Damit wird jedoch zugleich die Unwirksamkeit des Schenkungsversprechens des Ehemannes der Klägerin und der Änderung der Bezugsberechtigung für dessen Lebensversicherung im Todesfall zugunsten der Beklagten geltend gemacht (vgl. BGH Beschluß vom 26. September 1979 - IV ARZ 11/79 = NJW 1980, 193), weil die Rechte aus der Lebensversicherung zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehörten (§ 1416 BGB) und der Ehemann ohne Einwilligung der Klägerin darüber nicht hätte verfügen dürfen. - BGH, 24.06.1981 - IVb ARZ 523/81
Gerichtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für Gesamtvermögensgeschäfte …
Seiner Zuständigkeit steht nicht entgegen, daß die erstinstanzliche Entscheidung von dem Landgericht und nicht von dem Familiengericht erlassen worden ist; denn für die Abgrenzung der gerichtsinternen Zuständigkeit der Familiensenate kommt es nicht auf die formelle Behandlung der Sache, sondern darauf an, ob materiell eine Familiensache im Sinne des § 23 b Abs. 1 Satz 2 GVG vorliegt (BGHZ 72, 182; Beschluß vom 26.9.1979, IV ARZ 11/79 = NJW 1980, 193 und ständige Rechtsprechung).
- BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 536/80
Wegfall der Geschäftsgrundlage einer güterrechtlichen …
Ansprüche aus einer solchen Auseinandersetzungsvereinbarung sind ebenso wie die gesetzlichen Ansprüche, die damit modifiziert werden, dem ehelichen Güterrecht zuzurechnen (BGH NJW 1978, 1923 = FamRZ 1978, 771 (L); NJW 1980, 193; ebenso der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Senats vom 25. Juni 1980 - IV b ARZ 505/80).Der Streit betrifft damit den unveränderten Bestand der Auseinandersetzungsvereinbarung und muß - ebenso wie ein Rechtsstreit über Ansprüche, die aus der Nichtigkeit einer solchen Vereinbarung abgeleitet werden (BGH NJW 1980, 193) - dem Güterrecht zugerechnet werden.
- OLG Stuttgart, 23.11.1982 - 18 UF 150/82
Wirksamkeit eines Ehevertrages ; Zulässigkeit einer Feststellungsklage über einen …
Für den Streit um die Wirksamkeit des Ehevertrages ist das Familiengericht gemäß § 23b Nr. 9 GVG zuständig (BGH NJW 1980, 193 = BGHF 1, 568). - BGH, 25.06.1980 - IVb ARZ 505/80
Besonderheiten im ehelichen Güterrecht bei Scheidung - Auswirkung von …
Der Bundesgerichtshof hat deshalb schon früher - beiläufig - ausgesprochen, daß Ansprüche aus Vereinbarungen, die Ehegatten bei Auflösung der Ehe zur Auseinandersetzung der güterrechtlichen Beziehungen begründet haben, dem ehelichen Güterrecht zuzuordnen sind (BGH NJW 1978, 1923 = FamRZ 1978, 771 (L); vgl. auch BGH NJW 1980, 193; ebenso: OLG Hamm FamRZ 1979, 1035, 1036; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 56). - OLG Köln, 18.02.1994 - 27 W 2/94
Zuständigkeit für Ansprüche aus Schenkungen zwischen türkischen Ehegatten und aus …
- OLG Düsseldorf, 29.05.1984 - 4 U 181/83
Risikoausschluß; Unterhaltsregelung; Eheauseinandersetzungsvertrag; Notarielle …
Ein vertraglicher Anspruch, der zur Auseinandersetzung der familienrechtlichen Beziehungen begründet wird, ist aber ebenso wie der gesetzl. Anspruch, der dadurch ersetzt werden soll, dem ehelichen Familienrecht zuzurechnen (so für das eheliche Güterrecht BGH NJW 79, 2517; 80, 193; 83, 929). - OLG Hamm, 21.05.2001 - 22 W 23/01
Prozesskostenhilfe - Prüfungsumfang des Berufungsgerichts - Zuständigkeit - …
Diese Zuordnung gilt aber nicht nur, wenn Ansprüche aus der güterrechtlichen Regelung geltend gemacht werden, sondern auch, wenn über ihre Wirksamkeit und ihren Bestand gestritten wird, denn der Streit über die Wirksamkeit und den Bestand der Vereinbarung stellt zugleich einen Streit über die zugrunde liegenden güterrechtlichen Ansprüche und Rechtsbeziehungen der Ehegatten dar (vgl. BGH FamRZ 1984, 35; BGH NJW 1980, 193;… Schlosser in Stein/Jonas ZPO, 21. Aufl., 621 11 Rn. 48). - BGH, 29.09.1983 - IX ZR 107/82
Verwerfung einer Revision - Statthaftigkeit einer Revision in Familiensachen - …
Damit liegt eine Familiensache vor, ohne daß es noch darauf ankäme, ob im konkreten Fall der Schwerpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung im ehelichen Güterrecht oder auf anderen Rechtsgebieten, etwa dem der Willensmängel, liegt (BGH NJW 1980, 193). - BGH, 03.10.1984 - IVb ZR 10/83
Wirksamkeit eines als Scheidungsvereinbarung geschlossenen Vergleichs - …
- OLG Stuttgart, 28.02.1980 - 17 AR 4/80
- OLG Düsseldorf, 13.03.1981 - 19 Sa 3/81
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