Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten (Gerichtsstandsbestimmungsverfahren) - Verweisung seitens eines Familiengerichts an ein anderes für örtlich zuständig gehaltenes Familiengericht - Voraussetzungen eines ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78
Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer …
Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Maßgebend sind für die örtliche Zuständigkeit nicht die Verhältnisse zum Zeitpunkt des 1. Juli 1977, sondern, wie das Familiengericht Hamburg zutreffend ausgeführt hat, diejenigen, die zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache (Zustellung der Scheidungsklage) bestanden haben (Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78, NJW 1978, 887). - BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70
Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren
Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Dieser wiegt so schwer, daß einem Verweisungsbeschluß, der ohne Anhörung der Beteiligten ergangen ist, jedenfalls im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO eine Bindungswirkung nicht zukommt (BAG AP § 36 ZPO Nr. 9 = NJW 1971, 1719 (L); zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmter Beschluß des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/7 m.w.Nachw.). - BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51
Bindung an Verweisungsbeschluß
Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Doch steht dieser Verfahrensfehler der in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Bindungswirkung nicht entgegen (BGHZ 1, 341, 342; Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78). - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der …
Auszug aus BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Doch steht dieser Verfahrensfehler der in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Bindungswirkung nicht entgegen (BGHZ 1, 341, 342; Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78).
- BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 51/78
Formlose Rüge der Sache und Ablehnung der Übernahme durch ein Gericht nach …
Für die örtliche Zuständigkeit sind die Verhältnisse zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache maßgebend (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 38/78). - BGH, 13.12.1978 - IV ARZ 100/78
Einstweilige Anordnung des Familiengerichts zwecks Regelung des Verkehrsrechts …
Unschädlich war es zwar, daß die Verweisung ausgesprochen wurde, ohne daß dies von einer der beiden Parteien beantragt worden war; der hierin liegende Verfahrensfehler hebt die in § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO angeordnete Bindungswirkung nicht auf (BGHZ 1, 341; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 38/78 -).
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