Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage des Begriffs des Wohnsitzes im Flüchtlingsrecht - Anforderungen an die Darlegung der Aufhebung oder Begründung eines Wohnsitzes - Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Unterstellung einer bestimmten ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 26.08.1955 - OS II 106/54
- BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.1954 - IV A 90.53
Auszug aus BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55
Paß der bürgerlich-rechtliche Begriff des Wohnsitzes (§ 7 BGB) auch für Zwecke des Flüchtlingsrechts maßgebend ist, hat der erkennende Senat in BVerwG IV A 90.53 und BVerwG IV A 184.53 im Hinblick auf das Soforthilferecht und der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - im Hinblick auf § 1 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) - BVFG - ausgesprochen. - BVerwG, 05.03.1954 - IV A 184.53
Auszug aus BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55
Paß der bürgerlich-rechtliche Begriff des Wohnsitzes (§ 7 BGB) auch für Zwecke des Flüchtlingsrechts maßgebend ist, hat der erkennende Senat in BVerwG IV A 90.53 und BVerwG IV A 184.53 im Hinblick auf das Soforthilferecht und der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - im Hinblick auf § 1 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) - BVFG - ausgesprochen. - BVerwG, 03.09.1953 - I B 57.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.04.1956 - IV B 037.55
Paß der bürgerlich-rechtliche Begriff des Wohnsitzes (§ 7 BGB) auch für Zwecke des Flüchtlingsrechts maßgebend ist, hat der erkennende Senat in BVerwG IV A 90.53 und BVerwG IV A 184.53 im Hinblick auf das Soforthilferecht und der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - im Hinblick auf § 1 des Bundesvertriebenengesetzes vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) - BVFG - ausgesprochen.
- BVerwG, 20.03.1957 - VI B 181.56
Rechtsmittel
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. September 1953 - BVerwG I B 57.53 - undBeschluß vom 4. April 1956 - BVerwG IV B 037.55 -) hinreichend geklärt und bedarf daher keiner Klärung mehr. - BVerwG, 28.03.1963 - II C 47.60
Begriff des Wohnsitzes - Aufgabe eines Wohnsitzes - Versäumung des …
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