Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Gewährleistung von Prozesskostenhilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 18.08.1988 - V B 71/88
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Denn die schuldhafte Nichtabgabe von Steuererklärungen kann die Erlaßwürdigkeit ausschließen (BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 sowie BFH-Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153).Im übrigen ist nichts dafür ersichtlich, daß die behauptete Notlage des Antragstellers angesichts der erzielten Veräußerungserlöse und deren angeblicher Verwendung als einzige Maßnahme der Billigkeit entspreche und damit ermessensfehlerfrei wäre (BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 137).
- BFH, 08.07.1987 - II B 78/87
Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung …
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Der Antrag war schon deshalb abzulehnen, weil der Antragsteller ihm keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem hierfür vorgeschriebenen Vordruck sowie entsprechende Belege beigefügt hat (§ 117 Abs. 2 und 4 ZPO; Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1987 II B 78/87, BFH/NV 1988, 518).Die von dem Antragsteller angegriffene Ablehnung seines Erlaßantrages durch das FA und die OFD läßt auch hinsichtlich der Versagung persönlicher Billigkeitsgründe einen Ermessensfehler (§ 102 FGO) nicht erkennen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1986 VI S 3/86, BFH/NV 1988, 518).
- BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U
Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des …
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Denn die schuldhafte Nichtabgabe von Steuererklärungen kann die Erlaßwürdigkeit ausschließen (BFH-Beschluß vom 18. August 1988 V B 71/88, BFH/NV 1990, 137 sowie BFH-Urteil vom 14. November 1957 IV 418/56 U, BFHE 66, 398, BStBl III 1958, 153).
- BFH, 11.03.1988 - III R 236/84
Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (z.B. BFH-Urteil vom 11.März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432). - BFH, 02.02.1989 - IV R 46/87
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes durch Betriebsverpachtung
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Da der Antragsteller bei Verpachtung des ererbten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gegenüber dem FA nicht erklärt hat, er gebe den Betrieb auf, konnte dieses davon ausgehen, daß der Betrieb des Klägers bis zur Veräußerung der Flächen im Streitjahr fortbestanden hat (BFH-Urteil vom 2. Februar 1989 IV R 46/87, BFH/NV 1990, 86). - BFH, 25.04.1986 - VI S 3/86
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren auf Erstattung von …
Auszug aus BFH, 19.02.1991 - IV B 124/90
Die von dem Antragsteller angegriffene Ablehnung seines Erlaßantrages durch das FA und die OFD läßt auch hinsichtlich der Versagung persönlicher Billigkeitsgründe einen Ermessensfehler (§ 102 FGO) nicht erkennen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. April 1986 VI S 3/86, BFH/NV 1988, 518).
- BFH, 17.07.2019 - III R 64/18
Erlassunwürdigkeit bei Mitwirkungspflichtverletzung
Rn. 18 Ein Verstoß gegen die Interessen der Allgemeinheit liegt beispielsweise auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige bei der Entstehung der Forderung seine steuerlichen Mitwirkungspflichten verletzt (…BFH-Beschlüsse vom 17.12.1993 - IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606, unter 2.a.; vom 19.02.1991 - IV B 124/90, BFH/NV 1993, 286 a.E.;… vom 11.12.1990 - V B 81/90, BFH/NV 1993, 28, unter II.1.d, und VII B 94/90, BFH/NV 1991, 787, unter II.2.d.;… vom 18.08.1988 - V B 71/88, BFH/NV 1990, 137;… vom 07.08.1987 - VI B 50/87, BFH/NV 1987, 804;… BFH-Urteil vom 29.06.1987 - X R 22/81, BFH/NV 1987, 693;… BFH-Beschluss vom 09.02.1987 - IV B 53/86, BFH/NV 1987, 488, unter 1.b der Entscheidungsgründe.). - FG Niedersachsen, 29.05.2000 - 1 K 148/98
Nachzahlung von Vermögensteuer (VSt), die nach einer Außenprüfung festgesetzt …
Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können grundsätzlich nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren -- BFH vom 19. Februar 1991 IV B 124/90 BFH/NV 1993, 286. - FG Münster, 27.06.1997 - 11 K 2406/97 Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (ständige Rspr. des BFH, z. B. Beschluß vom 19. Februar 1991, IV B 124/90 , BFH/NV 1993, 286 m. w. N.).
- FG Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 6 K 73/94
Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen; Persönliche Unbilligkeit; …
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