Rechtsprechung
| BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung bei § 33 Bundesbaugesetz (BBauG) - Errichtung von Ferienhäusern im Außenbereich - Zweckbestimmung eines Außenbereichs als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 3 GG ; § 35 BBauG.
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.05.1966 - I A 196/64
- BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
- BVerwG, 03.04.1967 - IV B 134.66
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß die im Außenbereich (§ 19 Abs. 2 BBauG) errichteten Ferienhäuser nicht zu den bevorrechtigten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG gehören (BVerwGE 18, 247).Auch die weitere Begründung des Berufungsgerichts, daß die Bebauung des Geländes mit Ferienhäusern mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht zu vereinbaren sei, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 242 [244] und 18, 247 [252 ff.]).
- BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Auch die weitere Begründung des Berufungsgerichts, daß die Bebauung des Geländes mit Ferienhäusern mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht zu vereinbaren sei, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 18, 242 [244] und 18, 247 [252 ff.]).Oder aber sie sind ebenfalls baurechtswidrig; dann können die Kläger nicht verlangen, daß solche Gesetzesverstöße auch in ihren Fällen geduldet werden (BVerwGE 18, 242 [246];… Ipsen, Gleichheit, in Neumann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, 2. Bd. 1954, S. 111 [147 f.]).
- BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54
Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.ll, § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]).
- BVerwG, 27.10.1964 - I B 35.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Die Frage, ob die Vorhaben gemäß dem hier maßgebenden § 35 Abs. 2 BBauG öffentliche Belange beeinträchtigten, hat es zutreffend bejaht, indem es auf das Wesen und die Zweckbestimmung dieses Außenbereichs als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit abstellt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 15]; Beschluß vom 16. November 1965 - BVerwG IV B 274.65 - [BBauBl. 1966, 212]). - BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.ll, § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]). - BVerwG, 16.11.1965 - IV B 274.65
Wochenendhaus als bevorrechtigtes Bauvorhaben - Erhaltung des Außenbereichs als …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Die Frage, ob die Vorhaben gemäß dem hier maßgebenden § 35 Abs. 2 BBauG öffentliche Belange beeinträchtigten, hat es zutreffend bejaht, indem es auf das Wesen und die Zweckbestimmung dieses Außenbereichs als Erholungsgebiet für die Allgemeinheit abstellt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 15]; Beschluß vom 16. November 1965 - BVerwG IV B 274.65 - [BBauBl. 1966, 212]). - BVerwG, 21.02.1958 - I CB 147.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
Daß unter solchen Umständen Zusagen und vollendete Tatsachen einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (vgl. BVerwGE 3, 199 [203]; 6, 198 [199 f.]) und braucht in einem Revisionsverfahren nicht nochmals geprüft zu werden (ebenso BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - [Buchholz BVerwG 406.ll, § 33 BBauG Nr. 1 S. 4]).
- BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Daß dies insbesondere dann gilt, wenn die Eigenart in der Zweckbestimmung als Erholungslandschaft besteht, hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden (vgl. die Beschlüsse vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 -, vom 16. November 1965 - BVerwG IV B 274.65 -, vom 30. Juni 1966 - BVerwG IV B 96.66 - und vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 134.66 -). - BVerwG, 14.01.1972 - IV B 120.70
Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf Grund einer Zusage - Zusagen …
Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf Baugenehmigungen - und nur für sie stellt sich die Frage innerhalb des vorliegenden Verfahrens - mehrfach entschieden (insbesondere in den Beschlüssen vom 7. November 1967 - BVerwG IV B 204.66 - in BRS 18, 185 [186] mit weiteren Nachweisen und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 - in BRS 18, 186 [187]; vgl. dazu ferner das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 - in BRS 22, 258 [260] sowie den auch im angefochtenen Urteil erwähnten Beschluß vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 134.66 - in BRS 17, 93 f.). - BVerwG, 19.10.1973 - IV B 30.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Daß die angeblichen Zusagen des für die Erteilung der beantragten Baugenehmigung nicht zuständigen Gemeindebürgermeisters einen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermögen, ist in der Rechtsprechung seit langem klargestellt (für alle Beschluß vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 134.66 - [BRS 17 Nr. 48]). - BVerwG, 14.01.1972 - IV B 11.71
Zulässigkeit eines Bauvorhabens
Im übrigen mag hinzugefügt werden daß die Annahme des Verwaltungsgerichtshofs, innerhalb des rein landwirtschaftlich geprägten Gebietes stellten die der (privaten) Erholung dienenden Baulichkeiten auf dem Grundstück der Klägerin einen Fremdkörper dar, ebenfalls mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 35 BBauG Nr. 15], vom 16. November 1965 - BVerwG IV B 274.65 - [BBauBl. 1966, 212], vom 30. Juni 1966 - BVerwG IV B 96.66 - [S. 2 f.] vom 10. November 1966 - BVerwG IV B 134.66 - [S. 6 f.] und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG IV B 9.68 - [S. 3]).
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| BVerwG, 03.04.1967 - IV B 134.66 |
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- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.05.1966 - I A 196/64
- BVerwG, 10.11.1966 - IV B 134.66
- BVerwG, 03.04.1967 - IV B 134.66
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