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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.10.1966 - IV B 138.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,672
BVerwG, 07.10.1966 - IV B 138.66 (https://dejure.org/1966,672)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1966 - IV B 138.66 (https://dejure.org/1966,672)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1966 - IV B 138.66 (https://dejure.org/1966,672)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 08.02.1967 - IV B 87.65

    Rechtsmittel

    Zwar wendet sich die Klägerin mit ihrer Beschwerde auch gegen diese Auslegung; indessen werden damit keine rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftigen Fragen aufgeworfen, weil die Auslegung jenes Schreibens durch das Berufungsgericht auf der Würdigung der konkreten Einzelheiten des Schreibens beruht und diese Einzelheiten einer Verallgemeinerung nicht zugänglich sind (vgl. Beschluß vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 35.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse von 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 36.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1965 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 34.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 32.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 37.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß von 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 38.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1930 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 31.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetsungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 33.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Mit dem Namen der Partei in …

    Daran fehlt es voraussetzungsgemäß, soweit die Beurteilung einer Sache ausschlaggebend von der Würdigung der Umstände des konkreten Falles abhängt und sie infolgedessen gerade nicht auf eine Rechtsfrage führt, die sich in verallgemeinerungsfähiger Weise klären läßt (vgl. etwa die Beschlüsse von 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - S. 2, vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 - S. 2 und vom 12. August 1980 - BVerwG 4 B 16.80 - S. 4, ferner BSG, Beschluß vom 26. Juni 1975 - 12 BJ 12/75 - MDR 1975, 965).
  • BVerwG, 15.12.1969 - IV B 112.69

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von Landesrecht

    Ob die Dachgaube um deren Genehmigung es geht, baugestalterisch angemessen ist oder aber verunstaltend wirkt, beurteilt sich nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. die Art. 3 und 11 BayBauO und § 137 Abs. 1 VwGO) und kann zudem klärungsbedürftige Grundsatzfragen auch deshalb nicht aufwerfen, weil die Beurteilung ausschlaggebend von einer Würdigung der konkreten Umstände gerade dieses Falles abhängt (vgl. die Beschlüsse vom 14. Mai 1963 - BVerwG I B 4.63 - und vom 7. Oktober 1966 - BVerwG IV B 138.66 -).
  • BVerwG, 15.07.1969 - IV B 133.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung eines Badebeckens …

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