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Rechtsprechung
   BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6974
BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97 (https://dejure.org/1998,6974)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1998 - IV B 140/97 (https://dejure.org/1998,6974)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1998 - IV B 140/97 (https://dejure.org/1998,6974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 114

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Mitunternehmer - Gewerbliche Tätigkeit - Erwerb der Arbeitnehmerüberlassung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Strohmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitunternehmer: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 42/90

    Mitunternehmerschaft als atypische stille Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97
    Angesichts der ausgeprägten Unternehmerinitiative, die der Kläger als Geschäftsführer und Prokurist der KG entfalten konnte, reicht die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den übrigen stillen Reserven, wie sie in § 8 und § 9 des Gesellschaftsvertrags vorgesehen war, zur Bejahung eines Mitunternehmerrisikos jedoch aus (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1992 VIII R 42/90, BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702, und vom 21. September 1995 IV R 65/94, BFHE 179, 62, BStBl II 1996, 66, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.09.1995 - IV R 65/94

    Mitunternehmerstellung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97
    Angesichts der ausgeprägten Unternehmerinitiative, die der Kläger als Geschäftsführer und Prokurist der KG entfalten konnte, reicht die Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den übrigen stillen Reserven, wie sie in § 8 und § 9 des Gesellschaftsvertrags vorgesehen war, zur Bejahung eines Mitunternehmerrisikos jedoch aus (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1992 VIII R 42/90, BFHE 170, 345, BStBl II 1994, 702, und vom 21. September 1995 IV R 65/94, BFHE 179, 62, BStBl II 1996, 66, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1994 - VIII S 1/94

    Unwahrscheinliches Obsiegen in Verbindung mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 01.07.1998 - IV B 140/97
    Bei summarischer Prüfung konnte das FG von einer Schätzungsbefugnis des FA ausgehen, zumal der Kläger seine Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren anhaltend verletzt und sich im wesentlichen darauf beschränkt hat, die vom FA herangezogenen Schätzungsgrundlagen zu bestreiten (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Juli 1994 VIII S 1/94, BFH/NV 1995, 92, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - …

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder mindestens für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 1. Juli 1998 IV B 140/97, BFH/NV 1999, 165).
  • BFH, 16.03.1999 - IV B 107/98

    PKH-Ablehnung; Prüfung durch den BFH

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder mindestens für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und vom 1. Juli 1998 IV B 140/97, BFH/NV 1999, 165).
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