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Rechtsprechung
   BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13192
BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99 (https://dejure.org/2000,13192)
BFH, Entscheidung vom 27.01.2000 - IV B 141/99 (https://dejure.org/2000,13192)
BFH, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - IV B 141/99 (https://dejure.org/2000,13192)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …

    Auszug aus BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99
    Erforderlich ist eine vollständige Darstellung der Ereignisse, die zur Fristversäumung geführt haben und die unverschuldete Säumnis belegen sollen, soweit sie nicht gerichtsbekannt oder offenkundig sind (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546, 548, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.1998 - I B 56/98

    Beschlagnahme von Prozessunterlagen; Wiedereinsetzung bei Versäumung der …

    Auszug aus BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99
    Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1998 I B 56/98, BFH/NV 1999, 509, m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf …

    Auszug aus BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99
    Bleibt die Verschuldensfrage offen, ist das Wiedereinsetzungsbegehren abzulehnen (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).
  • BFH, 13.11.1989 - III B 107/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99
    Beruft sich ein Kläger --wie im Streitfall-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

    Bei dieser Rechts- und Sachlage kann offen bleiben, ob die Klägerin auch Ausführungen hätte machen müssen, wonach erkennbar gewesen wäre, dass ihr Prozessbevollmächtigter seine Bürokräfte regelmäßig belehrt und überwacht und so für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 IV B 141/99, juris, und den BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
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