Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1966 - IV B 150.66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdeschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1966 - III 35/66
- BVerwG, 17.10.1966 - IV B 150.66
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 B 12.77
Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
Da die Begründung "in der Beschwerdeschrift" enthalten sein muß (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), ist die von der Beschwerde gewollte Verweisung auf ein anderes Beschwerdeverfahren und die dort zudem erst nach Ablauf der hier maßgebenden Frist noch einzureichende Begründung unzulässig (vgl. auch die Beschlüsse vom 13. November 1964 - BVerwG VIII B 73.64 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG IV B 150.66 -). - BVerwG, 27.06.1972 - IV B 159.71
Nichtzulassung der Revision - Erweiterung eines Betriebes unter Verstoß gegen …
Den verschiedenen Bezugnahmen des Klägers auf Schriftsätze und Akten brauchte der Senat nicht nachzugehen, weil die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde aus sich heraus verständlich sein muß und daher Verweisungen nicht ausreichen (Beschluß vom 17. Oktober 1966 - BVerwG IV B 150.66 - [S. 2]). - BVerwG, 19.03.1981 - 1 B 29.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Bezugnahme auf den Inhalt einer Nichtzulassungsbeschwerde in einem Parallelverfahren genügt nicht; die Beschwerdebegründung muß vielmehr aus sich heraus verständlich sein (Beschluß vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 150.66 -).
- BVerwG, 03.03.1971 - IV B 93.70
Bestehen einer verunstaltenden Wirkung von Werbeanlagen - Besondere …
Soweit die Klägerin zur Begründung der Beschwerde auf ihr Vorbringen "in zahlreichen anderen Verfahren" verweist, "beispielsweise in dem Verfahren OVG II B 27.69", ist eine Auseinandersetzung mit der Auffassung der Klägerin nicht möglich; es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Bezugnahme auf das Vorbringen in anderen - hier weitestgehend nicht einmal näher bezeichneten - Verfahren unbeachtlich ist (vgl. Beschlüsse vom 17. Oktober 1966 - BVerwG IV B 150.66 - und vom 12. Januar 1967 - BVerwG IV B 204.65 -). - BVerwG, 22.04.1977 - 6 B 17.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen natürlicher Tötungshemmung
Die Begründung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO "in der Beschwerdeschrift" enthalten sein (vgl. auch die Beschlüsse vom 13. November 1964 - BVerwG VIII B 73.64 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG IV B 150.66 -). - BVerwG, 11.06.1991 - 4 B 92.91
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Zulassungsgrunds …
Damit wird die Beschwerdebegründung nicht den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gerecht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 4 B 150.66 -, st. Rspr.).
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